Bis 2017 beendete Insolvenzverfahren: Gläubiger müssen auf 96,1 % ihrer Forderungen verzichten

Bis 2017 beendete Insolvenzverfahren: Gläubiger müssen auf 96,1 % ihrer Forderungen verzichten

ID: 1708555
(ots) - Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im
Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die
Gläubiger auf 96,1 % ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten
durchschnittlich nur 3,9 % ihrer Forderungen zurück. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese
Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (610
Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger
(15,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit
15,1 Milliarden Euro.

Deckungsquote bei Verbraucherinsolvenzen viel geringer als bei
Unternehmensinsolvenzen

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen lag die Deckungsquote bei
6,2 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war sie mit 2,0 % deutlich
geringer. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen
Verluste in Höhe von knapp 7 Milliarden Euro. Bei
Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf rund 4,1
Milliarden Euro und bei den übrigen Insolvenzverfahren (zum Beispiel
von ehemals selbstständig Tätigen) auf rund 4 Milliarden Euro.

11 827 Arbeitsplätze durch Unternehmenssanierung gesichert

Von den 23 530 im Jahr 2010 eröffneten
Unternehmensinsolvenzverfahren in Deutschland wurden 19 352 Verfahren
(82,2 %) bis zum Jahresende 2017 beendet. Bei 941 dieser
Unternehmensinsolvenzverfahren erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden
11 827 Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen
Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen.
So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5
Millionen Euro 23,8 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen
Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen:
Nur bei 1,5 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro
erfolgte eine Sanierung.



Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.


Weitere Auskünfte:
Insolvenzen,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 45 92
www.destatis.de/kontakt



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Statistisches Bundesamt
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Datum: 27.03.2019 - 08:00 Uhr
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