BLM untersagt Livestream von "Drache_Offiziell"
ID: 1709264
(BLM) beanstandet die Verbreitung des Livestreams "Drache_Offiziell"
im Internet, da keine rundfunkrechtliche Zulassung dafür vorliegt.
Sie untersagt dem Anbieter Rainer Winkler mit sofortiger Wirkung,
dieses oder ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Angebot online als
Livestream zu verbreiten.
Über Younow verbreitet Rainer Winkler nahezu täglich - und
teilweise auch mehrmals pro Tag - das Streaming-Angebot
"Drache_Offiziell". Thema des Streams ist Winkler selbst bzw. die von
ihm geschaffene Kunstfigur "Drache" oder "Drachenlord". In seinem
Stream richtet sich Winkler an die Allgemeinheit, kommentiert und
beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur
öffentlichen Meinungsbildung bei. Aus diesen Gründen ist
"Drache_Offiziell" als Rundfunk zu bewerten.
Der Anbieter kann gegen den entsprechenden Bescheid der BLM
innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Sollte bei der
Landeszentrale der Eindruck entstehen, dass Rainer Winkler die
Untersagungsverfügung ignoriert, wird sie auf Zwangsmittel
zurückgreifen.
Die für die Aufsicht jeweils zuständige Medienanstalt, in diesem
Fall die BLM, muss nach geltendem Recht für die Durchsetzung der von
der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) getroffenen
Entscheidung sorgen.
Informationen zu der Frage, wann Livestreams im Netz eine
Rundfunkgenehmigung brauchen, finden Sie in der Checkliste der
Medienanstalten (http://ots.de/visyff) sowie auf der Website der BLM
(http://ots.de/TY9ZSS).
Pressekontakt:
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de
Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 28.03.2019 - 13:04 Uhr
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