Facebook Account hacken: Was geht, was geht nicht?
ID: 1709425
Unter folgenden Bedingungen ist es erlaubt, ein Konto zu hacken:
Es handelt sich um das eigene Konto
Der Account gehört den eigenen minderjährigen Kindern
Der Inhaber eines Kontos kann nicht mehr zugreifen und bittet um Hilfe
Diese Voraussetzungen sollten allerdings gegeben sein. Alles andere ist strafbar. Das gilt auch das Konto eines Verstorbenen. Gerade hier sind Angehörige oft daran interessiert, das Konto zu löschen. Eine Kopie der Sterbeurkunde an Facebook genügt. Die Seite wird dann in einen Gedenkzustand versetzt. Ein Öffnen ist anschließend auch für einen Hacker nicht mehr möglich.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: alexander111
Datum: 28.03.2019 - 18:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1709425
Anzahl Zeichen: 990
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alex Schneider
Stadt:
Berlin
Telefon: +4915598658
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 575 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Facebook Account hacken: Was geht, was geht nicht?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schriftle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).