Sportverletzung: Diese Kosten können Sie absetzen (FOTO)
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(ots) -
Yoga im Park, Joggen mit dem Hund, auf dem Mountainbike durch den
Wald: Endlich wird es Frühling und es zieht viele raus in die Natur,
denn Sport hält in der Regel fit und gesund. Aber was tun, wenn man
einen Sportunfall erleidet? Und aufgrund langwieriger Verletzungen
viel Zeit und Geld in die Heilung investieren muss? Welche Kosten Sie
bei Sportverletzungen von der Steuer absetzen können, erklärt der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
Mit etwas Pech kann ein rutschiger Weg, eine unerwartete
Stolperfalle oder einfach nur übertriebener Ehrgeiz für begeisterte
Outdoor-Sportler zu komplizierten Brüchen oder Muskelrissen führen.
Bei solchen und ähnlichen langwierigen Verletzungen stehen für Sie
als Patient regelmäßige Arztbesuche, Physiotherapien, Kuraufenthalte
oder sogar Reha-Maßnahmen an. Die Ausgaben dafür übernimmt oft die
gesetzliche Krankenversicherung - doch alles, was diese nicht
übernimmt, können Sie als Krankheitskosten beziehungsweise
außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Alternative Behandlungsmaßnahmen absetzen
Das gilt auch für Behandlungsmaßnahmen, die wissenschaftlich nicht
anerkannt sind, wie die Bioresonanz- oder Eigenbluttherapie: Werden
die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen, lassen sich
die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Wichtig ist, dass ein amtsärztliches Attest oder eine
Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die
Notwendigkeit dieser Behandlung nachweist; und dass dieses Attest vor
Beginn der Behandlung ausgestellt wurde. Neu seit ist, dass ein
solches Attest nicht mehr einem sehr ausführlichen, detaillierten
Bericht entsprechen muss; stattdessen reicht eine kurze Stellungnahme
des Amtsarztes oder Medizinischen Dienstes aus.
Medikamente absetzen
Von der Steuer absetzbar sind außerdem Medikamente, die selbst
bezahlt wurden - allerdings nur, wenn Ihnen dafür ein ärztliches
Rezept vorliegt. Wer sich ohne Rezept mit Medikamenten versorgt, kann
die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen.
Fahrtkosten absetzen
Auch Fahrtkosten zu Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern,
sogar zur Apotheke und zum Sanitätshaus sind als Krankheitskosten
absetzbar: Wer mit Taxi, Bus oder Bahn unterwegs ist, sollte die
entsprechenden Tickets und Quittungen sammeln; fahren Sie als Patient
mit dem Auto, ermitteln Sie die angefallene Wegstrecke und rechnen 30
Cent pro Kilometer.
Diese wie alle übrigen absetzbaren Ausgaben werden zusammengezählt
und im Mantelbogen auf Seite 3 eingetragen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit 1 Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Pressesprecherin
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
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Datum: 29.03.2019 - 11:08 Uhr
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