NOZ: DGB: Bei Erwerbsgeminderten auf Rentenabschläge verzichten

NOZ: DGB: Bei Erwerbsgeminderten auf Rentenabschläge verzichten

ID: 1711774
(ots) - DGB: Bei Erwerbsgeminderten auf Rentenabschläge
verzichten

Vorstand Buntenbach: Viele müssen Abzug von 10,8 Prozent hinnehmen

Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf weitere
Verbesserungen für Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen eine
Erwerbsminderungsrente beziehen. Annelie Buntenbach, Mitglied des
DGB-Bundesvorstandes, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ):
"Die Verdopplung der Zahl der Erwerbsminderungsrentner, die
zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, zeigt, dass die jüngsten
Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente dringend auf den
Rentenbestand übertragen werden müssen, um hier Abhilfe zu schaffen."
Daneben müssten auch die Rentenabschläge, die Erwerbsgeminderte
akzeptieren müssten, endlich weg. Buntenbach: "Menschen, die wegen
schwerer Krankheit verrentet werden, mit Rentenabschlägen zu
bestrafen, ist und bleibt sozialpolitisch vollkommen falsch. Sehr
viele von ihnen müssen einen Abzug von 10,8 Prozent hinnehmen."

Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner, die zusätzlich auf
Sozialhilfe angewiesen sind, hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf
196.466 im Jahr 2017 fast verdoppelt. Das geht aus einer
Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken hervor, die der NOZ
vorliegt. Seit Jahresbeginn gelten zwar Verbesserungen für
Betroffene. Sie werden bei der Berechnung ihrer Rente so behandelt,
als hätten sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten
weitergearbeitet. Zuvor hatte eine Zurechnungszeit von 62 Jahren und
zwei Monaten gegolten. Von der Reform profitieren allerdings nur
Neu-Rentner. Wer schon zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezog, hat
nichts von der Neuregelung.



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Telefon: +49(0)541/310 207

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Datum: 05.04.2019 - 01:00 Uhr
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