Radfahrerüberholen: Sicherheitsabstand unbedingt einhalten

Radfahrerüberholen: Sicherheitsabstand unbedingt einhalten

ID: 1711915

ARAG Expertenüber die Auslegung der StVO



(LifePR) - Die Innenstädte sind voll! Pkw und Lkw, Busse und Straßenbahnen, aber auch Motorroller und Fahrradfahrer müssen sich die Straßen teilen. Alle mit unterschiedlichen Maßen, Geschwindigkeiten und Motorleistungen; Radfahrer sogar nur mit Muskelkraft. Da ist der Radfahrer dem motorisierten Fahrer schon mal im Weg. Doch Vorsicht! Auch Radler haben Rechte. Was beim Überholen von Fahrradfahrern zu beachten ist, erläutern ARAG Experten.

Was sagt die StVO?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 5 Abs. 4 S. 2 vor, dass Autofahrer einen ausreichenden Abstand einhalten müssen, wenn sie überholen wollen. Doch was bedeutet ausreichend? Der richtige Seitenabstand hängt vom Einzelfall ab. Ein Autofahrer muss bei der Fahrlinie von Fahrradfahrern auch mit leichtem Schlingern rechnen, so ARAG Experten. Das gilt besonders bei ansteigenden Straßen. Sie bringen es erfahrungsgemäß mit sich, dass Radfahrer wegen der Anstrengung eventuell stärker schwanken als normalerweise. Der Abstand zum Radler sollte hier also größer ausfallen. Auch bei Straßenglätte oder starkem Seitenwind müssen Autofahrer beim Überholen besondere Vorsicht walten lassen. Ganz besondere Vorsicht gilt auch, wenn Kinder mit dem Rad unterwegs sind. Dann heißt es zusätzlich: ?Runter vom Gas!?, um jederzeit ausweichen oder bremsen zu können. Das steht auch in der StVO! Dort heißt es unter § 3 Abs. 2a: ?Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.?

Was ist ein ?ausreichender? Abstand?

Der einzuhaltende Abstand hängt wie schon erwähnt von der gegebenen Situation ab. Weniger als ein Meter darf es aber in keinem Fall sein! Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schon vor vielen Jahren. Dieser Mindestabstand reicht aber nicht in jedem Fall aus. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen sollten es nach Ansicht der ARAG Experten 1,5 Meter sein. Missachtet ein Kraftfahrer diese Regel, kann es richtig teuer werden. Kommt es nämlich aufgrund eines mangelnden Seitenabstandes zu einem Unfall, haftet der Autofahrer alleine.



Darf?s ein bisschen mehr sein?

Ja! Besondere Umstände erfordern auch einen besonders großen Seitenabstand. So forderte das OLG Hamm in einem Urteil sogar einen Seitenabstand von 2,80 Metern, wenn es angesichts einer nahen Einmündung möglich ist, dass sich der Radfahrer nach hinten orientiert, um nach links abzubiegen. Wenn er dabei über die Schulter nach hinten schaut, kann der Radler leicht ins Schwanken geraten (Az.: 9 U 66/92). Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn auf dem Kindersitz ein Kind mitfährt. Dann erhöht sich der einzuhaltende Abstand auf mindestens zwei Meter. Eine mögliche Gefahrensituation herrscht auch, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, der gleichzeitig ein parkendes Auto passiert. Denn dabei besteht die Gefahr, dass eine Fahrzeugtür plötzlich aufschwingt. Dies müssen Radfahrer einplanen und einen größeren Seitenabstand einhalten, wenn sie an stehenden Wagen vorbeifahren. Da auch der Autofahrer einen Mindestabstand zum Radler einhalten muss, summieren sich diese. Dann sollten Autofahrer besser warten und sich auf keinen Fall vorbeimogeln. Denn grundsätzlich gilt: Wenn der Verkehr und die Straßenverhältnisse kein gefahrloses Überholen zulassen, ist es tabu!

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Bauma 2019 | Rundum sicher mit MEKRA Lang MEKRA Lang stellt Abbiegeassistent AAS vor
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.04.2019 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1711915
Anzahl Zeichen: 3839

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 459 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Radfahrerüberholen: Sicherheitsabstand unbedingt einhalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar

ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Wunderlich Komponenten für die BMW R 1250 R Roadster ...
Kann alles: Die neue BMW R 1250 R. ?Ja, never change a running system? könnte man meinen, wenn man die neue BMW R 1250 R das erste Mal in Augenschein nimmt. Oberflächlich wurden der Bugspoiler unterhalb des Motors und die Kühlerverkleidung moderat überarbeitet. Die wahren Änderungen sind tiefgr

Jetzt Standheizung bei Schlüter Söhne in Hamburg nachrüsten und 100 EUR Tankgutschein sichern ...
Hamburg, 4. April 2019 (jhs) Der Hamburger Thermomanagement-Systemanbieter J. A. Schlüter Söhne liefert, montiert und repariert alles was Heizen, Kühlen und Lüften betrifft. Der Groß- und Einzelhandel mit Service und Support liefert Standheizungen für Fahrzeuge aller Art sowie Marineheizung

Audi Dieselskandal - Urteilshammer Audi A5 3 Liter: Audi und VW werden in einem Urteil gleichzeitig verurteilt; Gericht nimmt Vorsatz von beiden Vorständen an ...
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen einer Abgasmanipulation bei einem Audi A5 3 l Dieselfahrzeug hat das Landgericht Offenburg, 3 O 94/18 sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG in einem Urteil verurteilt. Es handelt sich

Original KFZ Teile von VW, Audi und Skoda ...
Jeder der ein eigenes Auto hat, weiß das bestimmte Verschleiß- und Bauteile immer wieder ersetzt werden müssen. Das sind nicht nur Bremsen oder Reifen, sondern auch Bauteile die vielleicht durch einen Unfall oder ähnliches beschädigt sind. Wer nicht in eine Werkstatt fahren, sondern selbst Hand


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z