NOZ: Patientenschützer: Lockerung des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe wäre Dammbruch
ID: 1715580
Sterbehilfe wäre Dammbruch
Patientenschützer-Vorstand warnt vor Ausnahmeregelungen -
"Bundesverfassungsgericht muss sich Verantwortung stellen"
Osnabrück. Zum zweiten Tag der Verhandlungen beim
Bundesverfassungsgericht über eine Zulassung geschäftsmäßiger Hilfe
zur Selbsttötung haben Patientenschützer vor einem Dammbruch gewarnt.
"Jede Ausnahmeregelung würde automatisch zu einer Ausweitung der
organisierten Suizidbeihilfe führen. Die geschäftsmäßige Hilfe zur
Selbsttötung wäre dann eine Dienstleistung, wie jede andere auch",
sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz,
der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Dieser Verantwortung muss sich das
Bundesverfassungsgericht stellen."
In Karlsruhe wurden an diesem Mittwoch die Verhandlungen über eine
Reform von Paragraf 217 Strafgesetzbuch fortgesetzt, der
geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet. Ein Urteil wird erst in
einigen Monaten erwartet. Brysch stellte sich vehement gegen eine
Änderung des Paragrafen, weil dieser klar zwischen Begleitung beim
Sterben und organisierter Hilfe bei der Selbsttötung trenne. Er
reagierte damit auf den Palliativmediziner Dietmar Beck, der vor dem
Bundesverfassungsgericht eine Lockerung des Verbotes gefordert hatte.
"Wieder einmal wird deutlich, Palliativmedizin ist keine Antwort
für die wenigen Menschen, die 'freiverantwortlichen' Suizid begehen
wollen", sagte Brysch. "Diese Menschen befinden sich oft weit vor dem
Sterbeprozess und fragen gezielt Angebote organisierter Suizidhelfer
an. Sie wollen ihren Todeszeitpunkt selbst festlegen. Dagegen stehen
Palliativpatienten am Ende ihres Lebens. Sie wollen ihre letzten Tage
schmerzfrei und gut versorgt erleben."
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Datum: 17.04.2019 - 15:11 Uhr
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