Ausländische Betreuungskräfte: Was es zu beachten gilt

Ausländische Betreuungskräfte: Was es zu beachten gilt

ID: 1716223
(ots) - Wer im Alltag Hilfe braucht und nicht ins Heim
möchte, engagiert oft osteuropäische Kräfte. Die Frauen sind in
erster Linie für die Betreuung da - für professionelle Pflege können
sie meist nicht sorgen, da sie in der Regel keine ausgebildeten
Pflegerinnen sind. Daher dürfen sie viele Tätigkeiten gar nicht
übernehmen: zum Beispiel Medikamente geben, Wunden versorgen,
Verbände oder Katheter wechseln. Das sollte ein zertifizierter
Pflegedienst erledigen, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
schreibt. Dorothea Foks, Projekt-Koordinatorin bei FairCare, rät
Angehörigen, sich auch nach der Verpflichtung einer Betreuungskraft
weiterhin einzubringen: "Sie haben trotzdem eine Verantwortung",
betont sie. "Kommen Sie auf jeden Fall weiterhin zu Besuch!" Gerade
die Betreuung von Menschen mit Demenz sei sehr anstrengend. "Wenn die
Frauen mal einen Nachmitttag frei haben, können sie besser arbeiten
und haben mehr Geduld." Wichtig: Auch für osteuropäische
Betreuungskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht. Das heißt: Sie dürfen
nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten, sie brauchen Pausen und
einen freien Tag pro Woche, sie haben Anspruch auf Urlaub.
Nachtwachen sind nicht zulässig. Wer eine Betreuungskraft
unangemeldet im Haus beschäftigt, läuft Gefahr, wegen Schwarzarbeit
belangt zu werden.

Der aktuelle "Senioren Ratgeber" erklärt ausführlich, wie sich
eine Betreuerin finden lässt, welche Kosten anfallen und was es
unbedingt zu beachten gilt.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 4/2019 liegt aktuell in den
meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de



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Datum: 23.04.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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