Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen in Euro gefordert

Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen in Euro gefordert

ID: 1717545

E-Geldgeschäft nach dem ZAG – Anspruch auf Auszahlung des Guthabens
CLLB Rechtsanwälte vertritt Meilensammler bei der Geltendmachung von Auszahlungsansprüchen



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(firmenpresse) - München, 29. April 2019. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht für ihren Mandanten die Auszahlung eines Meilenguthabens geltend. Der Mandant hatte auf seinem Kundenkonto bei Miles & More mehr als 700.000,00 Prämienmeilen gesammelt. „Wir machen nun geltend, dass das Meilenguthaben in Euro ausgezahlt wird. Auf der Grundlage eines Wertes von 3 Cent pro Meile ergibt sich für unseren Mandanten ein Guthaben in Höhe von mehr als 21.000 Euro“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das System von Miles & More und ähnlichen Anbietern dürfte nicht nur Vielfliegern bekannt sein. Zunächst können Meilen bei Flügen, Reisen aber auch anderen Angeboten gesammelt werden. Die Meilen werden auf einem Kundenkonto gutgeschrieben und können gegen Sachprämien oder Dienstleistungen eingetauscht werden. „Wir wollen für unseren Mandanten allerdings die Auszahlung der Bonusmeilen in Euro erreichen. Hintergrund für diese Forderung ist, dass wir der Auffassung sind, dass es sich bei den bei Miles & More gesammelten Meilen um E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG handelt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Gemäß ZAG ist E-Geld jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird. Hiervon sind nur wenige Ausnahmen z.B. bei Kundenkarten einer Ladenkette oder Tankstelle oder Bezahlkarten in der Kantine oder Stadion, etc. möglich. Eine weitere Ausnahme betrifft Prepaid-Karten für Mobiltelefone.

Bei den Miles & More Meilen dürften hingegen alle Tatbestandsmerkmale für E-Geld erfüllt sein. Denn auch durch Käufe bei Partnerunternehmen können weitere Meilen auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Weiterhin gibt es beispielsweise bei Miles & More keine Begrenzung für das Gesamtzahlungsvolumen, so dass eine Ausnahme für dieses System nicht gelten dürfte. CLLB Rechtsanwälte fordert Miles & More daher dazu auf, den Betrag in Höhe von 21.000 Euro entsprechend der gesammelten Bonusmeilen auszuzahlen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 30.04.2019 - 12:08 Uhr
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Ansprechpartner: István Cocron
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Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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