Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt neue Steuersätze
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Das im Jahr 2010 eingetretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt veränderte Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

(firmenpresse) - Dieses Gesetz revividiert das erst im vergangenen Jahre erlassene neue Erbschaftsgesetz. Inhalt des Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist die Verringerung der Steuertarife naher Angehöriger der Steuerklasse II. Rechtsanwalt Armin Abele ist Experte für Erbrecht bei der Anwaltskanzlei Dr. Kroll & Partner in Reutlingen. Er berät seine Mandanten über die neuen Entwicklungen in diesem Bereich. Eine Aufstellung der Aufstellung der neuen Freibeträge und Steuerklassen kann unter www.kp-recht.de eingesehen werden.
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Rechtsanwalt Dr. Kroll & Partner berät und vertritt mit langjähriger Erfahrung Mandanten in allen rechtlichen Fragen. Die auf Wirtschaftsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei wurde 1953 gegründet und ist mittlerweile neben Reutlingen auch in den Standorten Stuttgart, Tübingen und Balingen vertreten. Durch dynamisches Wachstum und hoch spezialisierte Teams wird eine kompetente Beratung sowie umfassende Beratung der Mandanten gewährleistet. Eine komplette Rund-um-Betreuung sowie persönliche Beratung steht bei der Kanzlei Dr. Kroll & Partner um Vordergrund.
Datum: 08.03.2010 - 16:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 171791
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Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.03.2010
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