Frankreich setzt EU-Verlegerrecht um / BDZV-Präsident Döpfner: Zeitnahe Anpassung auch in Deutschl

Frankreich setzt EU-Verlegerrecht um / BDZV-Präsident Döpfner: Zeitnahe Anpassung auch in Deutschland!

ID: 1719337
(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt das zügige Vorgehen der französischen Nationalversammlung bei
der Umsetzung des EU-Verlegerrechts. "Die schnelle und effektive
Reaktion der französischen Abgeordneten auf die
EU-Urheberrechtsreform stimmt mich zuversichtlich, dass das deutsche
Leistungsschutzrecht zeitnah an die EU-Richtlinie angepasst werden
kann", sagte dazu BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner.

Frankreich habe bisher noch kein Verlegerrecht gehabt. Dass es nun
als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union die
EU-Urheberrechtsreform umsetze, sei ein Signal für Innovation,
Wettbewerb zu fairen Bedingungen und die Wertschätzung und Sicherung
journalistischer Qualität. "Dieses Signal wird auch über die EU
hinausstrahlen", erklärte der BDZV-Präsident.

Mit dem Gesetz sollen Plattformen wie Google oder Facebook dazu
veranlasst werden, redaktionelle digitale Inhalte von Zeitungen,
Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und anderen Medien angemessen zu
vergüten. Nach der Nationalversammlung muss nun noch der französische
Senat über das Gesetzesvorhaben abstimmen.

Das EU-Parlament hatte die Urheberrechtsreform Ende März nach gut
zweijähriger Debatte beschlossen. Die Mitgliedsstaaten stimmten der
Richtlinie Mitte April abschließend zu. Ziel der Reform ist es, das
EU-Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anzupassen.



Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de

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Datum: 10.05.2019 - 14:48 Uhr
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