Praxishilfe zur EU-Verordnung elDAS
ID: 1720370
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA mit Fragen und Antworten zu den wichtigsten Aspekten für Diensteanbieter und Anwender
Mit elDAS ist erstmals die digitale Kommunikation von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern rechtsverbindlich, grenzüberschreitend, vollständig medienbruchfrei und sicher möglich. Dass diese Verordnung tatsächlich schon zu einer deutlichen Zunahme der qualifizierten Vertrauensdienste in Europa geführt hat, lässt sich an dem durch die EU geführten Verzeichnis der qualifizierten Anbieter ablesen: EU Trusted List of Trust Service Providers (TSL). Zudem wird die Nutzung von Vertrauensdiensten nach eIDAS in immer neuen Anwendungsbereichen zur Pflicht. Dies gilt beispielsweise im Finanzwesen, wo zur Erfüllung der Anforderungen der Payment Services Directive 2 (PSD2) die Nutzung von sogenannten Qualifizierten Siegeln und Zertifikaten (QWACS) zur Absicherung der Maschinenkommunikation vorgegeben wurde.
Zudem bietet eIDAS durch seine EU-weite Rechtsverbindlichkeit die Möglichkeit vieler neuer E-Economy-Anwendungen, die zuvor undenkbar waren. So entstehen immer häufiger integrierte Verkaufsprozesse, die online abgewickelt werden und in einen elektronisch qualifiziert signierten Vertrag münden. Der Prozess ist dabei vollkommen unterbrechungsfrei implementiert und beinhaltet alle erforderlichen Schritte von der Identifikation eines Kunden bis zur EU-weit rechtsverbindlichen Vertrags-Signatur (QSign).
Allerdings hat sich sowohl die Erbringung als auch die verordnungskonforme Nutzung Qualifizierter Vertrauensdienste in der Praxis als fachlich recht komplex erwiesen. So sind die Anforderungen der EU-Verordnung selbst, jedoch auch die jeweilige rechtliche Detaillierung durch nationale Gesetze und deren Auslegung durch die lokalen Aufsichtsstellen zu beachten. Ferner müssen technische und organisatorische Prozesse sowie der betriebliche Rahmen normenkonform umgesetzt sein. Das betrifft alle im Umfeld qualifizierter und nicht qualifizierter Dienste tätigen Unternehmen.
Um konkrete Hilfestellungen zu geben, hat die TÜV TRUST IT eine Praxishilfe im FAQ-Format mit Fragen und Antworten herausgegeben. Mit den FAQ geht die TÜV TRUST IT auf die wichtigsten Aspekte der eIDAS-Verordnung ein. Dies geschieht im Hinblick auf die Anforderungen von Dienstanbietern, berücksichtigt jedoch ebenso die speziellen Anforderungen von Anwendern. Die "FAQ elDAS" können kostenlos heruntergeladen werden unter: https://it-tuv.com/publikationen/grenzueberschreitende-vertrauenswuerdige-digitalkommunikation-in-der-eu
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die TÜV TRUST IT GmbH ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich als IT-TÜV tätig und gehört zur Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA. Von ihren Standorten Köln und Wien aus fungiert das Unternehmen als der neutrale, objektive und unabhängige Partner der Wirtschaft. Im Vordergrund stehen dabei die Identifizierung und Bewertung von IT-Risiken. Die Leistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Management der Informationssicherheit, Mobile Security, Cloud Security, Sicherheit von Systemen, Applikationen und Rechenzentren, IT-Risikomanagement und IT-Compliance.
Pastoratstraße 6, 50354 Hürth
Datum: 14.05.2019 - 22:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1720370
Anzahl Zeichen: 3055
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wilfried Heinrich
Stadt:
Köln
Telefon: 02233 / 6117 - 72
Kategorie:
IT & Hardware & Software & TK
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 602 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Praxishilfe zur EU-Verordnung elDAS"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV TRUST IT GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).