BGA bedauert lückenhaften Schutz vor Abmahnmissbrauch im Datenschutz
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Abmahnmissbrauch bietet nur einen unzureichenden Schutz vor
Abmahnwellen im Datenschutz: Lediglich kleine und Kleinstunternehmen
und vergleichbare Verbände werden damit wirksam vor missbräuchlichen
Abmahnungen im Datenschutz geschützt. Viele mittelständische
Unternehmen der Handels- und Dienstleistungsbranche leiden jedoch
noch immer unter den Unsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung.
Für sie besteht weiterhin das Risiko, wegen unerheblicher oder
geringfügiger Datenschutzverstöße abgemahnt zu werden." Dies erklärte
Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbands Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute anlässlich der
Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des fairen
Wettbewerbs durch das Bundeskabinett.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung gegen
missbräuchliche Abmahnungen vorgehen will. Im weiteren
Gesetzgebungsverfahren muss jedoch uneingeschränkt gesetzlich
klargestellt werden, dass Datenschutzverstöße nicht abmahnfähig
sind", so Bingmann abschließend.
18, Berlin, 15. Mai 2019
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Datum: 15.05.2019 - 12:58 Uhr
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