NOZ: Städte- und Gemeindebund: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen bis 2025 nicht

NOZ: Städte- und Gemeindebund: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen bis 2025 nicht umsetzbar

ID: 1720847
(ots) - Städte- und Gemeindebund: Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in Grundschulen bis 2025 nicht umsetzbar

Hauptgeschäftsführer Landsberg: "Personelle und finanzielle
Probleme" - Kritik an Bund: "Mittel reichen bei Weitem nicht"

Osnabrück. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den für 2025
angestrebten bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in
Grundschulen so kurzfristig für nicht umsetzbar. "Neben der
ungeklärten Frage der Finanzierung stellt auch die personelle
Ausstattung ein kaum zu lösendes Problem dar", sagte
Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Er reagierte damit auf Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts,
wonach 665.000 zusätzliche Ganztagsplätze bis 2025 benötigt würden.
"Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher geben das
nicht ansatzweise her und können so schnell auch nicht aufgebaut
werden", warnte Landsberg. Im Übrigen fehle es an Bewerberinnen und
Bewerbern. Die große Masse der Grundschulen biete zudem die
räumlichen Voraussetzungen nicht, um eine solche Ganztagsbetreuung
anzubieten, unterstrich der Vertreter des Städte- und Gemeindebunds.

Die Investitionskosten beziffert das Institut auf rund 3,9
Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten auf 2,6 Milliarden
Euro. "Um den immensen und stetig wachsenden Bedarf an zusätzlichen
Betreuungsplätzen zu decken und die qualitativen Ansprüche zu
gewährleisten, brauchen wir deutlich mehr Geld im System", forderte
Landsberg. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundesbeteiligung in
Höhe von zwei Milliarden Euro bis Ende 2021 reiche jedenfalls bei
Weitem nicht aus. "Es ist politisch fragwürdig, einen Rechtsanspruch
zu formulieren, wenn bereits heute absehbar ist, dass er kaum
erfüllbar sein wird", kritisierte Landsberg. "Auch hier gilt der


Grundsatz: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist kurzfristig
umsetzbar."



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Datum: 16.05.2019 - 01:30 Uhr
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