Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten erklärt BGA-Präsident Dr. Holger Bingmann:
ID: 1721030
zukunftsfähiges Gesamtkonzept zur Arbeitszeit vorzulegen. Denn mit
dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs drohen ganz erhebliche neue
bürokratische Belastungen für Arbeitgeber in Deutschland, während die
überfällige Entlastung von Bürokratie bislang offenbar nur in
Sonntagsreden der Politik eine Rolle spielt. Moderne und flexible
Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit müssen bestehen bleiben.
Die Entscheidung macht deutlich, dass das Arbeitszeitrecht in
Deutschland und in der EU dringend an die veränderten Bedingungen der
Arbeitswelt angepasst werden muss. Ein deutliches Signal wäre die
Umstellung der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine
Wochenarbeitszeit."
Berlin, 16. Mai 2019
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Original-Content von: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.05.2019 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1721030
Anzahl Zeichen: 1149
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Handel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 284 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten erklärt BGA-Präsident Dr. Holger Bingmann:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BGA Bundesverb. Gro (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).