BGH-Urteil: WEG kann Vermietung an Touristen nicht untersagen
ID: 1721425
Hannover, 17. Mai 2019 – In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft gestärkt. Die Entscheidung, wie eine Wohnung genutzt und an wen sie vermietet wird, bleibt grundsätzlich Entscheidungsrecht des Eigentümers – auch wenn er sich für eine kurzfristige Vermietung an Touristen entscheidet.
Im vorliegenden Fall beschloss die Mehrheit der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die kurzzeitige Vermietung an Touristen zu verbieten. Nach der geltenden Gemeinschaftsordnung war diese aber zulässig. Gegen den Beschluss klagte ein Eigentümer, der seine Wohnung weiterhin an Touristen vermieten wollte – mit Erfolg. Die von einer Zweidrittelmehrheit der Eigentümer beschlossene Änderung der Gemeinschaftsordnung, nach der die kurzzeitige Vermietung künftig unzulässig sei, ist unwirksam, so der Bundesgerichtshof. Daran ändere auch eine so genannte allgemeine Öffnungsklausel nichts, die die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Zweidrittelmehrheit vorsieht. Ein spezielles Vermietungsverbot greife in das „mehrheitsfeste“ Recht eines Eigentümers auf die Zweckbestimmung der Wohnung ein. Das Verbot einer bislang laut Gemeinschaftsordnung gestatteten kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) bedürfe der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (BGH-Urteil vom 12.04.2019, V ZR 112/18).
Simone Engel, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei bethge | immobilienanwälte: „Die Entscheidung des BGH stellt auf das Recht des Wohnungseigentümers ab, mit seinem Sondereigentum im Rahmen der Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung nach Belieben zu verfahren. Nur konsequent ist es daher, an Einschränkungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft hohe Anforderungen zu stellen. Die Gemeinschaftsordnung als Magna Carta der WEG schützt auch den Kernbereich des Sondereigentums des einzelnen WEG-Mitglieds. Hier genießt selbst der einzelne Eigentümer mehrheitsfeste Rechte. Umgekehrt sind die übrigen Wohnungseigentümer etwaigen Störungen durch Vermietungen nicht schutzlos ausgeliefert, sondern können Unterlassungsansprüche geltend machen.“
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über bethge | immobilienanwälte.steuerberater.notar.
Die 1984 durch Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge gegründete hannoversche Kanzlei steht seit über 30 Jahren für 100 % Immobilienrecht und gehört heute zu den führenden Immobilienrechtsboutiquen. bethge | immobilienanwälte bieten Begleitung von (Bau-) Projekten und Transaktionen inkl. gesellschafts- und steuerrechtlicher Strukturierung, Due Diligence-Prüfungen, Beratung und Unterstützung im Konfliktfall sowie umfassende Betreuung in allen immobilienrelevanten Rechtsgebieten. Mehr dazu unter www.bethge-legal.com.
Dr. Tilman Pradt
Ummen Communications GmbH
Tel.: +49 30 46006-260
Mail: pradt(at)ummen.com
Datum: 17.05.2019 - 11:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1721425
Anzahl Zeichen: 2272
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Tilman
Stadt:
Berlin
Telefon: +493046006260
Kategorie:
Unternehmensberatung
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 373 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH-Urteil: WEG kann Vermietung an Touristen nicht untersagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ummen Communications (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, 14. November 2019: DIE Deutsche Immobilien Entwicklungs AG (DIE AG) entwickelt bis 2021 entlang der Mizarstraße in Schönefeld bei Berlin ein neues Büroensemble, Mizar Gate Office (MGO), mit einer Bruttogeschossfläche von insgesamt ca. 21.500 Quadratmetern und 208 Stellplätzen. Die dr
DIE AG übergibt Theodor-Fontane-Höfe an Becker & Kries ...
Berlin, 07.11.2019: DIE Deutsche Immobilien Entwicklungs AG (DIE AG) hat jüngst das Bauprojekt Theodor-Fontane-Höfe in Schönefeld, südlich von Berlin und nahe dem künftigen Hauptstadtflughafen BER, fertiggestellt und an den Käufer, eine Gesellschaft der Becker & Kries Unternehmensgruppe, Ã
Schallmauer durchbrochen: PROBIS Expert steuert Immobilien-Projekte von über 20 Milliarden Euro ...
Berlin/Starnberg, 02. September 2019: Die cloudbasierte Kostenmanagement-Software PROBIS Expert setzt sich weiter am Immobilienmarkt durch. Inzwischen wurde die Schallmauer von 20 Milliarden Euro Gesamtvolumen an Immobilien-Projekten, die mit PROBIS Expert arbeiten, durchbrochen. Mit der Software la
Weitere Mitteilungen von Ummen Communications
Gegen Stress ist ein Programm gewachsen ...
Im Juni 2019 startet das neue Konzept mit einem außergewöhnlichen Seminar und Retreat. Kursleiter sind Menschen, die wissen, was Stress bedeutet: ein ehemaliger Oberbürgermeister, ein IT-Spezialist, ein Hochschulabsolvent und eine ehemalige Führungskraft und heutige Unternehmerin. Menschen, weit
PXIO erhält Bewilligung für KMU Instrument Horizont 2020-Projekt ...
Das Saarbrücker Unternehmen PXIO hat eine Projektbewilligung durch das EU-Förderprogramm KMU Instrument Horizont 2020 erhalten. Horizont 2020 ist das größte Forschungs- und Innovationsforschungsprogramm auf europäischer Ebene. Im Rahmen dieses Programms existieren verschiedene Instrumente, um d
Berg Lund& Company zum sechsten Mal in Folge als Topberatung ausgezeichnet / Hamburger Beratung zählt wieder zu den besten Consultingunternehmen Deutschlands ...
Die Hamburger Unternehmensberatung Berg Lund & Company (BLC) wurde vom Wirtschaftsmagazin brand eins erneut als Topberatung für Banken ausgezeichnet. Damit ist BLC eines von nur drei Unternehmen der Größe bis 100 Mitarbeiter, das seit dem ersten Ranking im Jahr 2014 durchgängig platziert
Deutsche CEO-Wechselquote mit 20,6% auf Rekordhoch ...
Fluktuation bei CEOs sowohl in Deutschland als auch weltweit mit Höchstwerten / Deutsche CEOs sind jünger, werden häufiger von extern rekrutiert und haben mehr Auslandserfahrung als der globale Schnitt / Weibliche CEOs bleiben Ausnahmeerscheinung / Langzeit-CEOs erzielen bessere Ergebnisse un




