Arbeitszeiterfassung mit MIDITEC - auch KMU profitieren
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Durch das EuGH-Urteil sind Arbeitgeber in Zukunft verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. MIDITEC bietet passende Lösungen dafür
Entscheidung mit Auswirkungen
Mit dem EuGH-Urteil soll künftig geprüft werden, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten werden. Denn ohne eine genaue Dokumentation wird die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche häufig überschritten. Insbesondere Mitarbeiter im Außendienst können davon ein Lied singen. Sie verlassen oft frühmorgens das Haus und kommen erst spät am Abend wieder zurück. Durch den Richterspruch soll nun sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden.
Für Arbeitgeber ist die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Sie hatten sich noch für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes eingesetzt, da die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 nicht mit einer penibel genauen Zeiterfassung kompatibel sind. Darüber hinaus stehen sie jetzt vor der Pflicht, Systeme einzuführen, die die Arbeitszeit genauestens erfassen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen fragen sich hier, wie sie dies umsetzen sollen.
Digitale Systeme zur Zeiterfassung
Der Einsatz einer Stechuhr ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen wird die Zeiterfassung weitestgehend digital gemanagt. Konkreter sind dies Lösungen mit Fingerprint, einer mobilen Zeiterfassung oder eine Zeiterfassung mit einfachem Zutritt. Auch die MIDITEC Datensysteme GmbH bietet effiziente Hard- und Softwareprodukte für Unternehmen und Hotels an. Die Softwarekomponenten sind dabei optimal aufeinander abgestimmt und erleichtern die Arbeitszeiterfassung deutlich.
Zusätzlicher Benefit: Die Zeiterfassungssysteme von MIDITEC ermöglichen nicht nur die genaue Erfassung der Arbeitszeit von Mitarbeitern, sondern auch die Korrektur von Fehlzeiten, die Beantragung von Urlaub oder die Planung von Abwesenheitszeiten. Die Personalzeiterfassung wird dadurch allgemein komfortabler.
Gerade KMU, die großen Respekt vor der Bürokratie haben, die durch das EuGH-Urteil auf sie zukommt, können somit von den MIDITEC-Lösungen profitieren. Denn sie erhalten ein flexibles und individualisierbares System, mit dem sie ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf einfache und unbürokratische Weise nachkommen.
Mehr Informationen unter www.miditec.de/zeiterfassung.
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Datum: 20.05.2019 - 07:21 Uhr
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