Das Jüngste Gericht für Arbeitgeber?
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Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet Arbeitgeber künftig zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten. Welche Folgen das Phantom der Stempeluhr für Deutschland?
EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn mit seinen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnungspflicht. Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen sind nach § 2a SchwarzArbG dazu verpflichtet die tägliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Der Arbeitgeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Mit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter. Der EuGH sagt: "Nur so könne man sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält, die die Arbeitnehmer schützen sollen."(Zitat)
In der Praxis
Entsprechend unterschiedlich waren auch die Reaktionen auf das Urteil. In der Praxis wirft das Urteil viele Fragen auf, wie zum Beispiel: Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Zählt das Checken der E-Mails am Feierabend zur Arbeitszeit ? Wie werden Überstunden geregelt? Fakt ist, dass Spanien jetzt ein Testcenter für dieses Gesetz ist. Einzelheiten wird nun der deutsche Gesetzgeber klären müssen. Denn alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, das Urteil umzusetzen.
Und, was viele noch nicht sehen: Die Dienstpläne können für Wochen vorraus geplant werden
Welche Programme gibt es bereits?
Für Verunsicherung sorgt, dass der Gesetzgeber den Unternehmen die freie Wahl lässt, wie sie die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen, egal ob alles noch auf Papier festgehalten wird oder via einer altmodischen Stechkarte oder einer mobiler App. Wichtig ist, das die Daten 4 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung sind vielfältig und in Branchen wie das Bau-, Gaststätten- oder Transportgewerbe ist die Zeiterfassung seit 2015 bereits Gang und Gebe.
Überstunden werden deutlicher, Urlaubsstunden werden besser sichtbar für Jeden – kein Problem mehr mit diesen Softwares.
Neben klassischen Methoden wie Excel, Stundenzetteln oder Stempeln gibt es auch eine Reihe von Online Softwares. n der ShiftBase-Software erfolgt die Zeiterfassung über ein Arbeitszeitprotokoll oder einer Stempeluhr. Aus Gründen der Zeitersparnis werden Arbeitsstunden standardmäßig vom Dienstplan kopiert. Nach Eingabe der Arbeitsstunden kann der Tag genehmigt werden. Da Mitarbeiter ihre eigenen Arbeitsstunden überprüfen können, wird das Risiko von Fehlern reduziert. Neben der manuellen Methode besteht zudem die Möglichkeit, die Arbeitsstunden über einen Link mit einer physischen Stempeluhr oder über unsere mobile App zu erfassen. Beim Ein-und Ausstempeln werden die Arbeitsstunden automatisch erfasst. Dabei werden Pausen und Zuschläge automatisch berechnet. Ein weiterer Vorteil der ShiftBase-Software besteht darin, dass Sie die eingestempelten Mitarbeiter in Echtzeit verfolgen können, sowie die aktuellen Personalkosten.
Dienste tauschen und Urlaub anfragen, Stempeln via GPS oder IP und noch weitere Vorteile.
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Datum: 22.05.2019 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nicole Senf
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Zoetermeer
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Kategorie:
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Meldungsart: Personalie
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Freigabedatum: 22.05.2019
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