Prüfverordnung NRW für elektrische Anlagen in Sonderbauten

(firmenpresse) - Laut der Prüfverordnung NRW ist für Sonderbauten die Prüfung technischer Anlagen durch Prüfsachverständige vorgesehen. Unter die Zuordnung Sonderbauten fallen zum Beispiel Krankenhäuser, allgemein- und berufsbildende Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Beherbergungs- und Verkaufsstätten, Tiefgaragen, Hallen- und Messebauten.
Im Rahmen der Prüfung nach Prüfverordnung NRW müssen insbesondere das ordnungsgemäße Zusammenwirken zwischen Elektro- und Gebäudetechnik sowie die Wirksamkeit und Funktionalität der technischen Anlagen und deren vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen geprüft werden.
Die sogenannte Wirk-Prinzip-Prüfung soll an erster Stelle die Brandschutzmaßnahmen gewerkeübergreifend überprüfen. Also auf das systemübergreifende Zusammenwirken von sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall. Und auch nicht prüfpflichtigen Komponenten, die aber relevant sind für das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen, sind zu überprüfen.
Unter die zu prüfenden Brandschutz-relevanten Anlagen fallen beispielsweise CO-Warnanlagen, selbststätige und nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen, lüftungstechnische Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrische Anlagen. Zu prüfen sind also sicherheitsrelevante technische Anlagen und allgemeine elektrische Anlagen. Für sicherheitsrelevante technische Anlagen beträgt die Prüffrist drei Jahre. Für sonstige technische Anlagen beträgt sie sechs Jahre.
Anders als bei der Elektroprüfung nach DGUV V3 muss die Prüfung elektrischer Anlagen in Sonderbauten nach Prüfverordnung NRW ein Prüfsachverständiger durchführen. Dieser muss laut § 4 ein anerkannter Sachverständiger sein. Hier können sich Überschneidungen zu den Prüfungen nach DGUV V3 ergeben. Diese werden durch sogenannte befähigte Personen in einem durch die Gefährdungsbeurteilung vorgegebenen Rhythmus durchgeführt. Der Prüfdienstleister ESG Elektro Service Gesellschaft mbH informiert hierzu weiter auf der Seite https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/pruefverordnung-nrw-regelt-die-pruefung-elektrischer-anlagen-in-sonderbauten
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Datum: 22.05.2019 - 13:15 Uhr
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