Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

ID: 1727009

ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall



(firmenpresse) - Im Juli beginnen überall in Deutschland die Sommerferien. Viele Familien werden wieder mit dem Pkw in den Urlaub fahren. Die schönsten Wochen des Jahres können aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht"s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall.



Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen

Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden, und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:



- Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

- "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

- Schutzbrief

- Auslands-Krankenversicherung

- Vollkasko-Versicherung



Wenn ein Unfall passiert ist



- Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

- Rufen Sie die Polizei!

- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners.

- Fotografieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle und Details.

- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort.

- Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

- Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den "Zentralruf der Autoversicherer" (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.





Weitere interessante Informationen unter:

http://www.arag.de/infos-und-news/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



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Thomas Heidorn
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.06.2019 - 09:20 Uhr
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Ansprechpartner: Brigitta Mehring
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