Realer Irrsinn: Störrisches Verhalten im Bund verhindert jährliche CO2-Reduzierung von 9 Mio. kg

Realer Irrsinn: Störrisches Verhalten im Bund verhindert jährliche CO2-Reduzierung von 9 Mio. kg

ID: 1728609
(ots) -
Seit dem 01.01.2017 gilt in Deutschland eine Verordnung, die
besagt, dass Transporte von Betonfertiggaragen ausschließlich mit
Einzelfahrzeugen und nicht mehr wie bis dahin üblich mit einem
speziellen Versetzfahrzeug und einem Anhänger transportiert werden
dürfen. Damit können seitdem nicht mehr zwei Garagen gemeinsam
ausgeliefert werden, was die Anzahl der Fahrten nahezu verdoppelt.
Das hat maßgebliche Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr und Anwohner.
Auch die eigentliche Begründung für diese Verordnung - die Entlastung
von Brückenbauwerken - wird dadurch völlig verfehlt. Die Reaktion
seitens der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion
klingt angesichts der öffentlichen Kommunikation der umwelt- und
verkehrspolitischen Ziele der großen Koalition äußerst dürftig.

Nachdem das bayerische Ministerium des Innern die bereits im Mai
2014 empfohlene Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2016
ausgesetzt hatte, wurde die angegliederte Oberste Baubehörde
veranlasst, eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage der
Auswirkungen der verschiedenen Transportvarianten beim
Garagentransport auf die Brückenbauwerke einzuholen. Aus diesem
Gutachten geht hervor, dass die Verordnung ihren Zweck nicht nur
nicht erfüllt, sondern diesem sogar noch entgegenwirkt.

Pro Jahr werden in Deutschland ca. 55.000 Betonfertiggaragen
ausgeliefert. So kommt es durch die nun erforderlichen Mehrfahrten zu
einer jährlichen Mehrbelastung von Straßen und Brücken in Höhe von
1.400.000 t, was einer Steigerung von 47 % entspricht. Dadurch
erhöhte sich der Treibstoffverbrauch um 43 % von 4,725 Mio. auf über
8,2 Mio. l, was gleichzeitig den CO2-Ausstoß um über 42 % steigerte.
Die jährlich gefahrenen Strecken nahmen zudem um 7,4 Mio. km zu.

CO2-Belastung: Das Einsparpotenzial beträgt über 9 Mio. kg Die


Auflistung kann der PDF anbei entnommen werden.

Aufgrund einer einzelnen Formulierung im Gesetzestext ("teilbare
Ladung") sind Hersteller von Betonfertiggaragen damit einer
irrsinnigen Entscheidung ausgesetzt, die für Verbraucher, Umwelt und
Verkehrsinfrastruktur nachweislich deutlich negative Folgen mit sich
bringt. Seit über zwei Jahren versucht die Fachvereinigung
Betonfertiggaragen daher nun, diesen untragbaren Zustand umzukehren
und eine Lösung zu erwirken, die vernunftbasiert ist und daher auch
Kompromisse wie das Verbot des Befahrens besonders maroder Brücken
beinhalten kann. Obwohl die Bundesländer den Handlungsbedarf offenbar
durchaus wahrgenommen haben, wollte bisher kein Land als Vorreiter
agieren und die Thematik im Bund auf die Agenda setzen.

Anfrage an die Bundesregierung: Desinteresse und ausweichende
Antworten

In einer kleinen Anfrage konfrontieren die Abgeordneten Oliver
Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, weitere Abgeordnete und die
Fraktion der FDP die Bundesregierung mit den Ergebnissen des
Gutachtens. Die Antwort der Bundesregierung hierzu vom 26.04.2019
fiel mehr als dürftig aus und wirkte bisweilen sogar destruktiv. Es
wurde auf die Fragen, wie die Bundesregierung die zusätzliche
Umweltbelastung und die schlechte ökologische Bilanz des Einsatzes
zusätzlicher Fahrzeuge im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr zum
Zug-Verfahren bewerte, lediglich festgestellt, dass "keine eigenen
Erkenntnisse über eine mögliche zusätzliche Umweltbelastung, den
eventuellen Treibstoffmehrverbrauch und die ökologische Bilanz in
diesem Zusammenhang" vorlägen - und das im Angesicht eines
Mehrfahrten-Aufkommens von über 7,4 Mio. Kilometern.

Im Zuge der Beantwortung weiterer Nachfragen wiederum antwortet
die Bundesregierung ausweichend. So bestünde einerseits "kein Anlass,
die Ergebnisse des Gutachtens in Zweifel zu ziehen", andererseits
seien die Erkenntnisse auf Bayern beschränkt und daher nicht
aussagekräftig - obwohl man im gesamten Bundesgebiet von einer
zumindest ähnlichen Lage ausgehen kann, da man anhand der
üblicherweise durch die Bundesanstalt für Straßenwesen angewandten
Zustandsnoten für Brücken in der Lage wäre, Vergleichswerte zu
errechnen. Zudem seien nach Lesart der Bundesregierung 17 % der
geprüften Brücken durch Transporte im Zugverfahren hinsichtlich ihrer
Ermüdungsbeanspruchung gefährdet. Tatsächlich besagt das Gutachten
jedoch lediglich, dass bei 11 % der Brücken etwaige Auswirkungen
durch Transportauflagen zu bewältigen wären und bei 6 % der Brücken
keine gesicherte Aussage möglich war. Verwunderlich ist in diesem
Zusammenhang noch dazu, dass die Bundesregierung nach bereits
jahrelanger öffentlicher Diskussion zum Zustand von Straßen und
Brücken keine belastbareren Daten für die Brückenbauwerke im gesamten
Bundesgebiet vorweisen kann.

Dogmatik und Paragraphenreiterei verhindern einen
lösungsorientierten Diskurs

Es ist offensichtlich, dass in dieser Sache sowohl bei den Ländern
als auch im Bund politische Interessen, dogmatische Handlungsweisen
und allgemeine Paragraphenreiterei den Weg zu einer
konstruktiv-vernünftigen Antwort versperren. Dass ein
lösungsorientiertes Denken an dieser Stelle jedoch nicht einmal von
Seiten der Bundesregierung stattfindet, irritiert insbesondere daher,
weil dies im Widerspruch zum Inhalt des Koalitionsvertrages steht,
der ausdrücklich besagt:

"Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem
Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die
Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange
berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten
und bezahlbare Mobilität sicherstellen." An anderer Stelle heißt es
zudem: "Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem
Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren."

Hinzu kommt obendrein, dass Deutschland im Vergleich mit den
Nachbarländern das einzige Land in Europa ist, in dem derartige
Beschränkungen gelten. Dieser Zustand ist ohne Frage als
Standortnachteil für die heimische Industrie anzusehen. So hat nicht
einmal ein etwa 40 km von der niederländischen Grenze ansässiges
Unternehmen mehr die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für
Transporte im Zugverfahren zur Auslieferung in die Niederlande zu
beantragen, obwohl auf der Strecke kein einziges Brückenbauwerk
passiert werden müsste. Sämtliche Gesprächsangebote wurden daher von
vornherein kategorisch abgelehnt, da die gesetzliche Grundlage nun
einmal feststehe.

Seit über drei Jahren beschäftigen sich die Hersteller und
Mitglieder der Fachvereinigung nun mit einer Frage, zu deren
Beantwortung allein die Politik in der Lage ist. Wenn ein
Branchenverband mittelständischer Unternehmen von sich aus eine
Initiative startet, die nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit, sondern
insbesondere dem Umwelt- und Emissionsschutz dient und dabei fast
sämtliche politischen Akteure den Willen oder die Fähigkeit zu einem
vernunftorientierten Handeln beziehungsweise mindestens zu einem
ernsthaften Dialog vermissen lassen, so zeugt dies von einem
schlechten Stil und schlichter Ignoranz für die Probleme unserer
Branche. Die Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V. bleibt weiterhin
diskussions- und kompromissbereit und fordert die Landesregierungen
sowie die Bundesregierung und die entsprechenden Minister hiermit
erneut auf, diese absurden Zustände zu beenden.



Pressekontakt:
Für Rückfragen, weitere Hintergrundinformationen und Interviews
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeiten:

Manfred Kruse
Geschäftsführer der Juwel Betonbauteile GmbH, Kamp-Lintfort
Telefon: 02842 - 94 33 0
Mobil: 0170 - 45 07 21 4
E-Mail: m.kruse@fertiggaragen.net

Matthaeus Moser
Laumer Betontechnik, Massing
Telefon: 08724 - 88 15 0
E-Mail: m.moser@laumer.de

Fachvereinigung Betonfertiggaragen e. V., Bonn
Telefon: 0228 - 95 45 61 1
E-Mail: info@betonfertiggaragen.de

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