EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Voraussichtliche Einleitung eines Verfahrens vor der

EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Voraussichtliche Einleitung eines
Verfahrens vor der Übernahmekommission - Ergänzung der ad hoc Meldung vom
17.06.2019 zur Klage auf Anfechtung von HV-Beschlüssen

ID: 1730248
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Recht/Prozesse
18.06.2019

Innsbruck - Die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben zur Förderung ihrer Klagebegehren auf
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen unter der, der Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft am 17.06.2019 zugestellten Anfechtungsklage
behauptet, dass das Syndikat der Kernaktionäre der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft, bestehend aus Oberbank AG, BKS Bank AG, Generali 3Banken
Holding AG sowie Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. in der
Vergangenheit die übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt habe. Der Grund
liege zusammengefasst darin, dass die OBK-Mitarbeiterbildungs- und
Erholungsförderung reg. Gen. m.b.H. als Aktionärin der Generali 3Banken Holding
AG nicht von der Aktionärin Oberbank AG unabhängig sei. Im Rahmen des
gerichtlichen Anfechtungsverfahrens wird daher die Übernahmekommission diese
Vorfrage zu entscheiden haben. Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht
festgestellt werden, ruhen die Stimmrechte der zuvor genannten Syndikatsparteien
aus den Aktien an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bis ein
dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft von den zuvor
genannten Syndikatsmitgliedern gestellt oder das Ruhen der Stimmrechte von der
Übernahmekommission aufgehoben wird. Der Vorstand der Emittentin ist nach wie
vor der Auffassung, dass die Klage unberechtigt ist und keine Verletzung einer


Angebotspflicht vorliegt.




Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
+43-505333-1500
stefan.heidinger@btv.at
Stadtforum 1
6020 Innsbruck


Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv@btv.at
WWW: www.btv.at
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 18.06.2019 - 16:11 Uhr
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