Libyscher Staatsfonds: Erlaubnis zur Berufung verweigert

Libyscher Staatsfonds: Erlaubnis zur Berufung verweigert

ID: 1730324
(ots) - Die libysche Investitionsbehörde (LIA,
Libyan Investment Authority) erlitt weitere Rückschläge in ihrem 200
Millionen US-Dollar Bestechungsprozess gegen JP Morgan. Das britische
Handelsgericht verweigerte die Erlaubnis, gegen das Urteil der
vergangenen Woche Berufung einzulegen und wies die Klagen gegen den
Geschäftsmann Walid Giahmi zurück.

Richter Bryan sagte, es gebe "keine wirkliche Aussicht auf Erfolg
der LIA in der Berufung, da die LIA eine vorsätzliche und unerhörte
Verletzung der Pflicht zur vollständigen und offenen Offenlegung
begangen habe" und dass "die Behauptungen der LIA hinsichtlich dem
erhaltenen Geld und Betrug (auch) keine wirkliche Aussicht auf Erfolg
haben." Das Gericht wies die LIA an, die Entschädigungskosten von
Herrn Giahmi zu zahlen.

Herr Giahmi: "Ein solches Urteil über ein bedeutendes libysches
Finanzinstitut birgt Risiken für die finanzielle Reputation Libyens
und könnte sich auf die Fremdkapitalkosten auswirken.

"Dieser Fall wurde von einem früheren LIA-Managementteam
angestrengt. Dieses Urteil bietet dem derzeitigen Management der LIA
die Möglichkeit, sich auf die Betreuung des libyschen Vermögens zum
Wohle der libyschen Bevölkerung zu konzentrieren."



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Phil Dickie
Stylus Media
Stylusmedia@bluewin.ch
+41 79 703 1952

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Datum: 19.06.2019 - 05:08 Uhr
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