Festbetragssystem für Arzneimittel dringend reformbedürftig (FOTO)
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(ots) -
Das derzeit gültige Festbetragssystem stammt noch aus den 1980er
Jahren und bedarf dringend einer Weiterentwicklung. Vor allem
differenziert es nicht ausreichend nach therapierelevanten Kriterien
bei Arzneimitteln, das Raster für die Eingruppierung ist viel zu
grob. Leidtragende sind vor allem Kinder und Ältere. Damit reagiert
der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) auf die
heutige Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), der die
Arzneimittel-Festbeträge als "30-jähriges Erfolgsmodell" bezeichnet.
Die 30 Jahre sprechen eher dafür, nun ganz schnell alle
notwendigen Reformmaßnahmen des Festbetragssystems einzuleiten. Weil
sich die Höhe der Festbeträge nämlich im Wesentlichen an
Wirkstoffmengen und Packungsgrößen orientiert, bekommen aufwendig
hergestellte Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. So
erhalten bestimmte Patientengruppen oft Arzneimittel nur noch gegen
eine Mehrzahlung. Oder Arzneimittel verschwinden gar vom Markt, weil
Hersteller sie nicht mehr kostendeckend produzieren können.
"Betroffen sind davon gerade Kinder und Ältere, die häufig
besondere Darreichungsformen, wie zum Beispiel einen Saft statt einer
Tablette, benötigen", sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer
des BAH. Die Produktion des Saftes sei aber teurer als die einer
Tablette, das müsse das Festbetragssystem unbedingt berücksichtigen,
so Cranz. Im anderen Fall könne ein Hersteller nicht wirtschaftlich
arbeiten. Wer, wie der GKV-SV, das jetzige System als "dauerhaft und
effizient" bezeichne, verschließe die Augen vor der Realität, und das
zu Lasten der Patienten.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.
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Pressesprecher
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Datum: 19.06.2019 - 13:31 Uhr
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