Basler Sachversicherungs-AG zahlt € 100.000,- Abfindung

Basler Sachversicherungs-AG zahlt € 100.000,- Abfindung

ID: 1730593

Die Basler Sachversicherungs-AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte eine Abfindung in Höhe von € 100.000,- bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Unfallversicherung wegen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen durch den Mandanten angefochten hatte.




(firmenpresse) - Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Ende 2015 eine Unfallversicherung für seinen Sohn abgeschlossen. Im März 2017 stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen für seinen Sohn, der wegen eines Gendefekts Entwicklungsverzögerungen aufwies.

Die Basler Lebensversicherungs-AG holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei Kenntnis von dieser Behinderung. Dies nahm die Basler Sachversicherungs-AG zum Anlass, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Heilbronn eingeleitet. Dieses schlug den Parteien in der mündlichen Verhandlung eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe von € 100.000,- bei Vertragsaufhebung vorsah. „Unser Mandant freute sich sehr darüber, dass der Richter diesen Betrag als angemessen ansah. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, zieht Rechtsanwältin Pratsch ein positives Resümee. Das Ziel von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten, für ihre Mandanten zeitnah mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!



Leseranfragen:

Kontakt



Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info(at)lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com



PresseKontakt / Agentur:

Kontakt



Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info(at)lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com



drucken  als PDF  Nachweis der Erbfolge: Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments Landgericht München I verurteilt Allianz Gebäudeversicherung zur Erstattung des Gebäudezeitwerts nach einem Wasserschaden
Bereitgestellt von Benutzer: lundp
Datum: 19.06.2019 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1730593
Anzahl Zeichen: 2143

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1597 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Basler Sachversicherungs-AG zahlt € 100.000,- Abfindung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Nürnberger Lebensversicherung zur Zahlung einer hohen Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungsnehmer ...
Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2018 als CAD-Konstrukteur tätig. Nachdem er im Jahr 2018 aufgrund eines Dauerschwindels und diverser Schmerzerkrankungen dauerhaft arbeitsunfähig erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte

Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt fünfstelligen Vergleichsbetrag an Versicherungsnehmer wegen Berufsunfähigkeit ...
Der Versicherungsnehmer verletzte sich im Jahr 2023 an der rechten Hand schwer und konnte seine Finger trotz langer Heilmaßnahmen kaum mehr belasten. Entsprechend dankbar war er, dass er über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte und stellte dort einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrent

Zahlung von Allianz Lebensversicherungs-AG an Versicherungsnehmerin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit ...
Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr 2021 an einem Bandscheibenvorfall. Trotz umfassender Behandlung besserte sich ihr Zustand nicht, vielmehr litt sie weiterhin an Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Entsprechend dankbar war sie, dass sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ver


Weitere Mitteilungen von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft


Nachweis der Erbfolge: Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments ...
Das OLG Köln entschied mit Beschluss vom 19. Juli 2018 (Az.: 2 Wx 261/18, 2 Wx 266 – 270/18), dass ein abhanden gekommenes Testament nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig ist. Vielmehr können Form und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. A

OLG Karlsruhe: Keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vergessen einer Erkrankung ...
Die Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 01.10.2018 nicht die Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung, wenn der Versicherungsnehmer die Erkrankung vergessen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Besch

OLG Dresden: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung trotz Entfernens vom Unfallort ...
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 27. November 2018, Az. 4 U 447/18, entschieden, dass der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht zwingend eine Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung verletzt, wenn er weder die Polizei ruft noch die Versicherung zeitna

OLG Hamm: Unzulässige Verweisung eines Rechtspflegers auf Alternativberuf des technischen Zeichners ...
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 31.01.2018 (I-20 U 33/17), festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf des Rechtspflegers auf den des technischen Zeichners verweisen kann. Hierauf weist der Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachk


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z