Erneute Starkregenschäden im Juni – Versicherungsschutz überprüfen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Ein Versicherungsschutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen in mehrstelligen Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck.
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ein Versicherungsschutz nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 25.06.2019 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1731740
Anzahl Zeichen: 1815
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.06.2019
Diese Pressemitteilung wurde bisher 461 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneute Starkregenschäden im Juni – Versicherungsschutz überprüfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Umlaufbeschlüsse Opalenburg - Fonds ...
Dabei handelt es sich inhaltlich um eine kurz gehaltene Gesellschafterinformation und zwei Umlaufbeschlüsse zur schriftlichen Abstimmung hinsichtlich der Verfügung über Rechte und Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen Herrn Rudolf L. Müller sowie dessen Gesellschaften (u.a. der CT-Treuhand-Steu
Online Glücksspiel ist illegal – Bezahldienst darf Zahlungen nicht leisten ...
München, 18.06.2019. Bis auf wenige Ausnahmen ist Online-Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich verboten und auch strafbar. Angeboten wird es trotzdem, weil ausländische Anbieter das Verbot unterwandern und sich den Zugriff der deutschen Behörden entziehen. Dem will das Niedersächsische Mini
Der Praktikertag im Siemens Gerätewerk Erlangen ...
Das CETPM und das Siemens Gerätewerk Erlangen öffnen die Tore zur wohl beeindruckendsten Produktionsfabrik in Deutschland. Am Standort Erlangen ist die digitale Transformation der Fertigungs- und Prozessindustrie bereits in vollem Gange. Die Siemens AG entwickelt eigene Lösungen für das Digital
Schlappe für VW im Abgasskandal - OLG Koblenz spricht Käufer Schadensersatz zu ...
München, 13.06.2019. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten. Das hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 12. Juni 2019 entschieden (Az.: 5 U 1318/18). VW muss einen vom Dieselskandal betroffenen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich




