Programmbedingungen im ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit verbessert

Programmbedingungen im ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit verbessert

ID: 1733557
(ots) - Zum 1. Juli 2019 werden die
Zugangsbedingungen im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
erleichtert. Insbesondere können künftig auch Vorhaben von Gründern
und jungen Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter 2 Jahren mit dem
Instrument refinanziert werden. Damit werden technologieaffine
Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierung und
Innovationstätigkeit unterstützt. Diese Ausweitung unterstreicht die
Gründungsoffensive "GO!" des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie, deren Ziel es u.a. ist, passgenaue Finanzierungsinstrumente
für Gründer anzubieten.

Zudem ist das Programm für innovative Unternehmen zugänglich. Als
innovativ werden Unternehmen dann anerkannt, wenn sie bestimmte
Kriterien erfüllen. Hierzu zählt unter anderem eine vorherige
Venture-Capital Finanzierung oder überdurchschnittliche Investitionen
in Forschung und Entwicklung in der Vergangenheit.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandmitglied der KfW, sagt: "Die
Digitalisierung wartet nicht. Wer ihre Chancen nutzen will, braucht
Kapital. Das gilt für alte und junge Unternehmen gleichermaßen.
Gründern stehen für Investitionen in Digitalisierung und Innovationen
nicht die Ressourcen zur Verfügung wie etablierten Firmen. Darum
öffnen wir den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch für
Gründer und junge Unternehmen und erleichtern ihnen damit den
Kapitalzugang."

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist zur
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit
einsetzbar. Gefördert wird z.B. die Digitalisierung von Produkten,
Produktionsprozessen und Verfahren - etwa die Vernetzung der
Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen
zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw.
Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet


werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei
denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM)
Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Wolfram.Schweickhardt@kfw.de, Internet: www.kfw.de

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Datum: 01.07.2019 - 12:00 Uhr
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