NOZ: Transparenz bei Entgelten: Neues Gesetz fällt durch

NOZ: Transparenz bei Entgelten: Neues Gesetz fällt durch

ID: 1735367
(ots) - Transparenz bei Entgelten: Neues Gesetz fällt
durch

DGB fordert Nachbesserungen - Evaluation am Mittwoch Thema im
Bundeskabinett

Osnabrück. Das umstrittene Entgelttransparenzgesetz, mit dem die
gleiche Bezahlung von Männern und Frauen gefördert werden soll, fällt
auch in einer Bewertung für die Bundesregierung als weitgehend
wirkungslos durch. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter
Berufung auf eine Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB). Am Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit der Evaluation
der umstrittenen Gleichstellungsreform, zwei Jahre nach ihrem
Inkrafttreten. "Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Alle drei
Kernelemente des Gesetzes - Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und
Berichtspflicht - entfalten in der jetzigen Form nicht die
beabsichtigte Wirkung", kritisierte die stellvertretende
DGB-Vorsitzende Elke Hannack gegenüber der NOZ.

Insgesamt nur zwei Prozent der befragten Beschäftigten, so zitiert
der DGB aus der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen
Evaluation, haben ihren Auskunftsanspruch genutzt. Nur 14 Prozent der
vom Gesetz erfassten Unternehmen erhielten Auskunftsanfragen, von den
Institutionen des öffentlichen Dienstes sogar nur 7 Prozent. Eine
Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen führten den Angaben zufolge
weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen durch, im
öffentlichen Dienst tat dies nur ein Viertel. Und die Berichtspflicht
haben nur 44 Prozent der dazu aufgeforderten Unternehmen erfüllt.

Nach dem Gesetz müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten
ihren Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie
wie bezahlt werden. Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500
Beschäftigten werden aufgefordert, ein betriebliches Prüfverfahren
durchzuführen und so ihr Vergütungssystem auf Einhaltung des


Entgeltgleichheitsgebots zu checken. Jenseits der Grenze von 500
Beschäftigten sollen zudem regelmäßig Berichte über Maßnahmen zur
Förderung der Gleichstellung erstellt werden.

Der DGB hält diese Regeln für völlig unzureichend. "Der
Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von
der Größe des Betriebs. Denn zwei Drittel der Frauen arbeiten in
kleinen und mittleren Unternehmen und sind vom Gesetz bisher
ausgeschlossen", so Hannack.

Auch mit den Prüfverfahren und Berichtspflichten ist die
stellvertretende DGB-Chefin unzufrieden: "Statt der unverbindlichen
Aufforderung müssen die Unternehmen künftig verpflichtet werden, ihre
Entgeltstrukturen zu überprüfen und darüber zu berichten." Hannack
fordert außerdem Sanktionen, "etwa hohe Geldstrafen, damit alle
Arbeitgeber sich auch an Recht und Ordnung halten".

Überdies drängt der DGB darauf, den Beschäftigten mit der
Möglichkeit einer Verbandsklage den Rücken zu stärken, "damit sie im
Falle der Entgeltdiskriminierung nicht alleine dastehen".



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Datum: 08.07.2019 - 01:00 Uhr
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