VW-Abgasskandal: ROLAND ProzessFinanz AG kooperiert mit Goldenstein & Partner
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Die ROLAND ProzessFinanz AG bietet VW-Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, eine Alternative zur langwierigen und ineffektiven Musterfeststellungsklage an: die direkte und für VW-Kunden kostenfreie Leistungsklage gegen den VW-Konzern.
Der VW-Konzern selbst geht davon aus, dass die Verfahrensdauer in dem Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und anschließend beim Bundesgerichtshof rund vier Jahre betragen wird. Danach müssten die derzeit 420.000 Kläger, sollten sie das Musterfeststellungsverfahren gewinnen, in einem zweiten Schritt abermals klagen, um auf Basis ihrer konkreten Schadenshöhe Geld von VW zu bekommen. Schon heute ist abzusehen, dass die Justiz mit der Vielzahl dieser Klagen an ihre Grenzen stoßen wird. So erhalten die VW-Kunden mit der Musterfeststellungsklage Steine statt Brot, und möglicherweise noch nicht einmal jene, denn ob sich der oft geäußerte Wunsch eines Vergleichs mit Volkswagen erfüllt, ist völlig offen.
Da ist es wesentlich zeitsparender, aus dem Massenverfahren auszuscheren und VW und seine Händler direkt und individuell zu verklagen. Das gilt aber auch dann, wenn Kunden sich gleich entschließen, mit der ROLAND ProzessFinanz AG und Goldenstein & Partner auf eigene Faust zu klagen: Für 2019 bleiben die Ansprüche gegen den VW-Konzern noch unverjährt erhalten.
Die ROLAND ProzessFinanz AG zahlt für alle interessierten VW-Kunden im Fall der Finanzierungszusage sämtliche Prozesskosten einschließlich des Honorars des eigenen Anwalts sowie der Kosten des Prozessgegners. Die VW-Geschädigten können also den Wolfsburger Konzern sorgenfrei verklagen. Nur im Erfolgsfall wird die ROLAND ProzessFinanz AG für das übernommene Prozessrisiko am Gewinn beteiligt. Im Verlustfall muss der ROLAND-Kunde nichts zurückzahlen.
VW-Kunden, die sich in das Klageregister haben eintragen lassen, und solche, die das bis zum Stichtag 30.9.2019 vorhaben, sollten sich noch heute auf der Website www.rightnow.eu über ihre Rechte und Chancen im Fall einer direkten und eigenen Leistungsklage gegen VW informieren. Die Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner hat hier sämtliche Informationen übersichtlich und verständlich zusammengestellt und hält auch die erforderlichen Musterformulare für den Klagewechsel bereit.
An die Verjährung ihrer Ansprüche gegen VW zum 31.12.2019 sollten auch alle diejenigen Dieselskandalopfer denken, die bisher weder selbst Klage gegen VW erhoben noch sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Auch sie werden im Internet auf www.rightnow.eu über ihre Handlungsoptionen einschließlich des erfolgversprechenden Klagewegs umfassend informiert.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ROLAND ProzessFinanz AG ist einer der erfahrensten Prozessfinanzierer in Europa. Das Unternehmen finanziert Klägern die gerichtliche Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche auf reiner Erfolgsbasis. Aktuell unterstützt ROLAND ProzessFinanz u. a. zahlreiche Einzel- und Sammelklagen im Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Medizinrecht sowie in Kartellfällen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Darunter sind auch mehr als 10.000 VW-Käufer aus Österreich.
Datum: 09.07.2019 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Köln
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.07.2019
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