Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

ID: 1736403

PayPal hätte Zahlungsaufträge für Online-Wetten nicht annehmen dürfen



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(firmenpresse) - München, 09.07.2019. Das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch die entsprechenden Zahlungsdienstleistungen. Das heißt, dass auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste das Verbot beachten müssen und das Glücksspiel im Internet nicht durch ihre Zahlungsdienstleistungen ermöglichen dürfen. In diesem Zusammenhang hat CLLB Rechtsanwälte nun Klage gegen den Zahlungsdienstleister PayPal erhoben.

„Unser Mandant hat bei mehreren Anbietern Sportwetten im Internet abgeschlossen und viel Geld verloren. Der Veranstalter hatte allerdings überhaupt keine Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag, um die Online-Sportwetten in Deutschland überhaupt anbieten zu dürfen. Die Einsätze hat unser Mandant in den Jahren 2016 und 2017 über PayPal Express Zahlung vorgenommen. Unserer Auffassung nach, hätte PayPal die Zahlungsaufträge überhaupt nicht annehmen dürfen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

2015 hatte der Kläger zudem über Zahlungen bei PayPal weitere Sportwetten bei dem in Deutschland ebenfalls nicht genehmigten Anbieter „Bet365“ abgeschlossen. Die Zahlungen flossen dabei direkt an den maltesischen Glücksspielanbieter Hillside New Media. „Auch diese Zahlungsaufträge hätte PayPal nicht annehmen dürfen“, stellt Rechtsanwalt Cocron klar. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf mehr als € 100.000,00.

„Sollte es zu keiner gütlichen Einigung mit PayPal kommen, werden wir verlangen, dass PayPal die Einsätze zzgl. Zinsen an unseren Mandanten zurückzahlt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Vergleichbare Gerichtsurteile zu Gunsten der Spieler liegen bereits vor. Hier hatten die Spieler allerdings ihre Einsätze über Kreditkarten getätigt und die Kreditkartenanbieter forderten den Ausgleich der negativen Salden. Allerdings hätten die Kreditkartenanbieter die Zahlungen verweigern müssen, da es sich um Einsätze für verbotenes Online-Glücksspiel handelte.



Öffentliche Glücksspiele im Internet sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und schließt ein allgemeines Mitwirkungsverbot ein. Dieses richtet sich an alle, die am Zahlungsverkehr beim illegalen Glücksspiel beteiligt sind und verpflichtet sie zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. Das bedeutet, dass Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste beim Online-Glücksspiel in der Verantwortung stehen und entsprechende Zahlungen erst gar nicht durchführen dürfen, da sie ansonsten ihre Kontrollpflichten verletzen. „Wir sehen daher gute Chancen, Forderungen gegen PayPal und andere Anbieter durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 10.07.2019 - 15:18 Uhr
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Telefon: 089/ 552 999 50

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