EU-Verordnungändert Regeln für Düngemittel und Biostimulanzien / Neuordnung des europäischen Düngemittelrechts tritt am 15. Juli in Kraft
ID: 1736695
EU-Düngeprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1009) am 15. Juli
2019 stehen den Anwendern und Produzenten von zukünftig
CE-gekennzeichneten Düngemitteln große Änderungen bevor. Darauf weist
der Industrieverband Agrar e. V. hin, der die Interessen der
Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und Biostimulanzien
vertritt.
Die neue Verordnung schafft zum einen das vertraute System der
Düngemitteltypen ab und ersetzt es durch eine CE-Kennzeichnung für
Produktfunktionskategorien (PFC). Zum anderen stellt sie den
Kreislaufgedanken in den Vordergrund und wird erstmals auch
organische und organisch-mineralische Düngemittel europarechtlich
regeln. Zudem werden auch im EU-Recht einheitliche Grenzwerte für
Schwermetalle und andere Schadstoffe eingeführt. Zusammenfassend
bietet dies für die Hersteller und die Anwender einerseits Chancen,
stellt sie andererseits auch vor große Herausforderungen.
"Die Anwender, vor allem die Landwirte, müssen sich an zahlreiche
neue Bezeichnungen und neuartige Produkte gewöhnen", erläutert Dr.
Sven Hartmann, Leiter der IVA-Fachbereiche Pflanzenernährung und
Biostimulanzien. "Es zeichnet sich ab, dass die völlige Abkehr vom
bewährten Typensystem und Einführung der CE-Kennzeichnung sowie
umfangreiche neue Vorschriften bei Kennzeichnung, Toleranzen und bei
der Produktzulassung (Konformitätsbewertung) für die Hersteller,
Behörden und den Handel große Kraftanstrengungen bedeuten werden."
Die Verordnung sieht eine dreijährige Übergangszeit vor, um die
neuen Vorschriften umzusetzen und alle notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen: So müssen Standards und Analysemethoden für viele Produkte
noch validiert werden, während gleichzeitig die EU-Kommission noch
Leitlinien für die Kennzeichnung oder Kriterien zur biologischen
Abbaubarkeit von Polymeren erarbeiten muss, bevor am 16. Juli 2022
die ersten Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt kommen
können. Weiterhin zulässig ist das Inverkehrbringen nach nationalem
Düngemittelrecht.
"Es freut uns, dass erstmals die neue, innovative Produktgruppe
der Biostimulanzien rechtlich einbezogen und geregelt wird", so
Hartmann weiter. Diese Produkte werden über ihre Wirkung definiert:
Sie sollen die Widerstandsfähigkeit der Nutzpflanzen gegen
abiotischen Stress wie Trockenheit oder Hitze stärken und die
Nährstoffaufnahme verbessern, indem beispielsweise das Wurzelwachstum
stimuliert wird. Viele Unternehmen sehen europaweit großes Potenzial
für diese Produkte.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
55 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.
Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V.
Dr. Sven Hartmann, Leiter Pflanzenernährung und Biostimulanzien
Tel. +49 69 2556-1265 oder +49 151 54417695
Fax +49 69 2556-1298
E-Mail: hartmann.iva@vci.de
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Datum: 11.07.2019 - 11:00 Uhr
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