Weiterer Erfolg: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurück

Weiterer Erfolg: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurück

ID: 1739277

München, 19.07.2019. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 11.07.2019 im Beschlusswege die Beschwerde der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen. Damit ist das von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstrittene Urteil gegen die Grünewerte Wertzins 2 GmbH rechtskräftig.



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(firmenpresse) - Wie bereits gemeldet wurde, hatte die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin eine als „Wertzins Plus 1 – Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gezeichnet. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.

Die Grünewerte Wertzins 2 GmbH berief sich im Januar 2017 jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde diese Klausel jedoch nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurde.

Nachdem das Landgericht München I diese Auffassung bestätigt hat und die Grünewerte zur Zahlung an die Anlegerin verurteilt hat, legte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH Berufung zum Oberlandesgericht München ein.

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung jedoch zurückgewiesen und das Urteil bestätigt. Gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des OLG München hat die Grünewerte Wertzins 2 GmbH Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerde nunmehr zurückgewiesen.

„Der Zurückweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofs bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, die wir bereits in zahlreichen Verfahren, auch gegen die Schwestergesellschaften der Beklagten vertreten haben“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Bereits in den vergangenen Monaten hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Vielzahl von Urteilen gegen die Grünewerte Wertzins 2 GmbH sowie gegen deren Schwestergesellschaften Grüne Werte Energie GmbH und Grünewerte Wertzins 3 GmbH für ihre Mandanten erwirkt.

Nachdem jetzt der BGH Nichtzulassungsbeschwerde der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurückgewiesen wurde, dürften die entscheidenden Rechtsfragen endgültig geklärt sein.

Anleger, die sich von einer formularmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen, wird empfohlen, den juristischen Rat einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.07.2019 - 15:25 Uhr
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