NOZ: Sozialverband VdK: Hohe Beiträge regen Betriebsrentner wahnsinnig auf

NOZ: Sozialverband VdK: Hohe Beiträge regen Betriebsrentner wahnsinnig auf

ID: 1741012
(ots) - Sozialverband VdK: Hohe Beiträge regen
Betriebsrentner wahnsinnig auf Druck auf Bundesregierung wächst -
Immer mehr Betroffene melden sich

Osnabrück. Im Streit um Entlastungen für Betriebsrentner wächst
der Druck auf die Bundesregierung. Immer mehr Betroffene beklagen
sich bei den Sozialverbänden, so Verena Bentele, Präsidentin des
Sozialverbandes VdK, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Bentele betonte: "Doppelverbeitragung von Betriebsrenten regt unsere
Mitglieder wahnsinnig auf. Jeden Monat melden sich bei uns
Mitglieder, die gerade verrentet werden und jetzt erst erfahren, dass
ihre schöne Betriebsrente 18 Prozent weniger wert ist." Von der
sogenannten Doppelverbeitragung sind neben Betriebsrentnern auch
Direktversicherte betroffen, insgesamt etwa sechs Millionen Menschen.
Seit einer Reform im Jahr 2004 fällt auf beide Vorsorgearten in der
Auszahlungsphase der volle Krankenkassenbeitrag an. Die Empfänger
müssen also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an ihre Krankenkasse
abführen. Zusammen mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung werden
rund 18 Prozent fällig. Bentele betonte, bei den Betriebsrenten sei
mit der Neuregelung von 2004 viel Vertrauen verspielt worden. "Es ist
natürlich so, dass niemand einen solchen Vertrag abgeschlossen hätte,
wenn 1978 bekannt gewesen wäre, dass später
Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen fällig werden. Da
wäre es besser gewesen, das Geld unter sein Kopfkissen zu legen, denn
eine Rendite von 18 Prozent erreicht keine betriebliche
Altersvorsorge." Zur Entlastung der Betroffenen fordert der VdK eine
unverzügliche Rückkehr zum halben Beitragssatz. "Zusätzlich muss die
Freigrenze von derzeit 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt
werden. Dann würde der halbe Beitragssatz nur auf den Betrag fällig,
der die 155,75 Euro übersteigt", sagte Bentele. Durch diese beiden


Maßnahmen würden alle Betriebsrentner entlastet, besonders die mit
einer kleinen Betriebsrente.



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Datum: 30.07.2019 - 01:00 Uhr
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