Kölner Stadt-Anzeiger: Galeria Karstadt Kaufhof will online künftig auch Baumarktartikel und Möbel verkaufen
Konzern will zu den Onlinehändlern mit größter Reichweite aufsteigen
ID: 1741739
Onlineplattform künftig auch Produkte wie Baumarktartikel und Möbel
anbieten. Man werde das eigene "Produktportfolio mit neuen Branchen
erweitern", sagte Galeria-Digitalvorstand Marco Werner dem Kölner
Stadt-Anzeiger (Donnerstag-Ausgabe). Es gebe bereits Gespräche mit
potenziellen Partnern. Gerade der Onlinemarkt für Möbel sei bislang
unterentwickelt und biete Potenzial. Die gemeinsame Onlineplattform
"Galeria.de" der fusionierten Warenhäuser Galeria Kaufhof und
Karstadt soll laut Werner im Herbst an den Start gehen. "Wir wollen
damit mittelfristig zu den zwanzig reichweitenstärksten deutschen
Onlinehändlern aufsteigen", sagte er. Die Mittel, um die Plattform zu
verstärken, würden im Wesentlichen durch Synergien gewonnen. Zur
Zukunft der Kaufhof-Lager, über deren Schließung in der vergangenen
Zeit spekuliert worden war, sagte er, man strebe "ein starkes
Drittkundengeschäft an" und sehe sich dazu auch die Kaufhof-Logistik
an. "Dazu sind wir natürlich auch in Gesprächen mit unseren
Sozialpartnern."
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.08.2019 - 01:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741739
Anzahl Zeichen: 1390
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kölner Stadt-Anzeiger: Galeria Karstadt Kaufhof will online künftig auch Baumarktartikel und Möbel verkaufen
Konzern will zu den Onlinehändlern mit größter Reichweite aufsteigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).