Spielbankenverband nimmt Stellung zur geplanten Dritten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages
„Experimentierphase von Online-Casinos bis Herbst beenden, um Grenzen des Online Glücksspiels im Rechtsbewusstsein zu verankern.“

(firmenpresse) - Die niedersächsische Landesregierung gab den Entwurf für eine Dritte Änderung des Glücksspielstaatsvertrages frei. Grund dafür sei, so die Landesregierung, „das Auslaufen der Experimentierphase im Bereich der Sportwetten.“
Den niedersächsischen Beschluss nimmt der Deutsche Spielbankenverband DSbV zum Anlass, auf die Dringlichkeit verbindlicher rechtlicher Vorgaben im Online-Glücksspiel hinzuweisen. „Wir brauchen neue Regelungen zur landbasierten Vermittlung von Sportwetten aber auch zum Online Glücksspiel insgesamt. Denn der Boom von Online-Casinos und Sportwetten zeigt, dass die damals verabschiedeten Gesetze keine praktische Anwendung fanden. Das Glücksspiel ist aufgrund des technologischen Fortschritts den bisherigen Regelungen entwachsen“, sagt Otto Wulferding, Vorstandsvorsitzender DSbV. Auch die „Experimentierphase" habe keine Abhilfe geschaffen.
Die Landesregierungen hatten den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Frühjahr 2019 unterzeichnet. Die Länder müssen ihn ratifizieren. Die Neufassung wurde nicht nur aufgrund des digitalen Wandels erforderlich. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2017 war von einigen Ländern nicht ratifiziert - und gegenstandslos geworden.
Wulferding: „Wir fordern eine länderübergreifende Regelung, die nicht nur die digitale Transformation im Glücksspiel berücksichtigt. Sie muss auch den Vollzug in der Rechtswirklichkeit sichern. Denn dank der Experimentierklausel im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag rutschten Sportwetten in eine Grauzone und wurden zur Nagelprobe der gesamten Glücksspielgesetzgebung. Die Unsicherheit nutzten Anbieter von Online-Glücksspielen, um durch Werbung eine normative Kraft des Faktischen zu schaffen. In der öffentlichen Meinung mag der Eindruck entstehen, dass Online-Glücksspiele legal sind. Wir begrüßen es, wenn durch die Reform eine rechtssichere Lage geschaffen und das Rechtsbewusstsein mit Blick auf Glücksspiel gestärkt wird.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
gluecksspiel
casino
online
casino
online
gluecksspiel
spielbank-spielerschutz
sozialkonzept
roulette
deutscher-spielbankenverband
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Deutsche Spielbankenverband DSbV e.V in Baden-Baden vertritt die deutschen Spielbanken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft: 9 Gesellschaften sind in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein) an 30 Standorten präsent. Eckdaten 2018: 3 Mio. Besucher, Brutto-Spielertrag 351 Mio. Euro, 3.100 Arbeitsplätze. Kontakt: Otto Wulferding, Vorstandsvorsitzender DSbV, Werder Straße 4, Villa Schott, 76530 Baden-Baden , Tel: 07221 / 3024 -177, info(at)deutscher-spielbankenverband
Otto Wulferding, DSbV Deutscher Spielbankenverband e.V.. Telefon: 07221 / 3024-177. E-Mail: info(at)deutscher-spielbankenverband.de
Datum: 06.08.2019 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1742920
Anzahl Zeichen: 2137
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Otto Wulferding
Stadt:
Baden-Baden
Telefon: 07221 / 3024 -177
Kategorie:
Innenpolitik
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 726 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spielbankenverband nimmt Stellung zur geplanten Dritten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Spielbankenverband DSbV (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).