Diesel-Urteil: Daimler muss zahlen

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ID: 1743263

Landgericht Stuttgart verurteilt den Fahrzeughersteller wegen GLC 250



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(firmenpresse) - Stuttgart/München, 07.08.2019. Am 30.07.2019 hat die 7. Kammer des Landgerichts Stuttgart die bisher ergangene Rechtsprechung der 23. Kammer in einem weiteren Fall bestätigt und die Daimler AG wegen eines GLC 250 zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 47.024,76 verurteilt. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen, in denen festgestellt wurde, dass Daimler in seinen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Hinzu kommt, dass auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Kraftfahrtbundesamt Verfahren eingeleitet haben.

Zum Hintergrund: Es geht zum einen um so genannte „Thermofenster“. Das heißt, bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ wird bei den betroffenen Motoren von Daimler die Abgasreinigung zurückgefahren. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG behauptet, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat in dem jetzt entschiedenen Fall offen gelassen, ob es dieser Argumentation folgt. Denn jedenfalls hinsichtlich des SCR-Katalysators sei von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.

„Das Landgericht Stuttgart sieht in der massenhaften Verbauung von Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Käufer.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, die das Verfahren geführt hat. Betroffen sind neben dem GLC 250 auch andere Modelle des Fahrzeugherstellers. „Wir führen derzeit an die hundert Klageverfahren“ sagt Braun. Medienberichten zufolge klagt das Landgericht bereits über eine massive Überlastung aufgrund der Vielzahl der Verfahren.

CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits fast tausend Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 07.08.2019 - 14:18 Uhr
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