Falsches Versprechen von Bosch zur Klimaneutralität: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fehlende Transparenz und unsachgemäße Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte
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Bosch-Gruppe, ab 2020 klimaneutral sein zu wollen als unaufrichtig
und nicht glaubwürdig - Bosch verantwortet unnötige
Klimagasemissionen in Höhe von hunderttausenden Tonnen CO2 bei der
Kühlgeräteentsorgung - Bosch Geschäftsführer Volkmar Denner muss
Kühlgeräteentsorgung zur Chefsache machen und Selbstkontrolle
beauftragter Recycler beenden - DUH fordert von Bosch wirksame und
transparente Kontrollen von Kühlgeräteentsorgern, damit
klimaschädliches FCKW zerstört wird und nicht in die Atmosphäre
gelangt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Ankündigung der
Bosch-Gruppe, ab 2020 weltweit CO2-neutral sein zu wollen, als
unaufrichtiges und falsches Versprechen. Laut DUH nimmt der Konzern
die für den Klimaschutz besonders wichtige Entsorgung FCKW-haltiger
Kühlgeräte nicht ernst. Bei unsachgemäßer Entsorgung alter Kühlgeräte
können unnötigerweise extrem klimaschädliche
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in die Atmosphäre gelangen, die
den Klimawandel weiter anheizen.
So lässt Europas größter Haushaltsgerätehersteller BSH Hausgeräte,
der vollständig zur Bosch-Gruppe gehört, trotz mehrfacher Hinweise
der DUH Entsorger von Kühlgeräten sich selbst kontrollieren, anstatt
diese in die Klimaschutzpflicht zu nehmen. Statt neutraler und extern
beauftragter Prüfer sowie offengelegter Untersuchungsberichte über
Entsorgungspraktiken mauert Bosch und hält nach wie vor an der wenig
glaubwürdigen Selbstkontrolle beauftragter Kühlgeräterecycler fest.
Auditberichte zur Einhaltung von Entsorgungsstandards werden nicht
öffentlich gemacht.
"Die Ankündigung von Bosch Geschäftsführer Volkmar Denner zur
Klimaneutralität ist nicht mehr als ein Marketing-Gag, wenn das
Unternehmen es weiterhin zulässt, dass unnötigerweise besonders
klimaschädliche FCKW-Gase in die Atmosphäre gelangen, weil beim
Kühlgeräterecycling geschlampt wird. Bosch macht es sich viel zu
einfach, indem das Unternehmen beauftragten Recyclingunternehmen
Mindeststandards für die FCKW-Rückgewinnung vorgibt, doch deren
zweifelsfreie und nachvollziehbare Einhaltung nicht gewährleistet.
Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass Recyclingunternehmen auch
weiterhin ihre eigenen Prüfer aussuchen können. Wir haben Bosch
mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht, jetzt muss Volkmar
Denner endlich handeln und die Recycler wirksam kontrollieren",
kritisiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH,
Barbara Metz.
Die DUH fordert von Bosch und den anderen Kühlgeräteherstellern
bei der Geräteentsorgung die vorbildlichen europäischen
Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 vorzugeben und
deren Umsetzung durch beauftragte Recycler wirksam zu kontrollieren.
Hierfür müssen die Prüfer neutral ausgewählt und die Auditberichte
veröffentlicht werden, damit unplausible Prüfergebnisse entdeckt
werden können. Zudem sollte ein Prüfer nicht mehr als zwei Jahre
hintereinander die gleiche Anlage überprüfen.
Aktuell stößt der Automobilzulieferer und
Haushaltsgerätehersteller Bosch etwa 3,3 Millionen Tonnen CO2 pro
Jahr aus. Bei der Reduzierung der Klimagasemissionen stehen für den
Konzern bisher Kompensationsmaßnahmen, Ökostrom und Energieeffizienz
im Vordergrund. Aus Sicht der DUH sollte Bosch jedoch nicht nur bei
der Herstellung von Produkten auf Klimaneutralität achten, sondern
auch bei der Entsorgung und Behandlung von Altgeräten unnötige
Klimagasemissionen vermeiden. Gesetzlich ist Bosch dazu verpflichtet
entsprechend seines Marktanteils bei kommunalen Wertstoffhöfen
abgegebene ausgediente Kühlgeräte zu entsorgen.
"Bosch und andere Kühlgerätehersteller wie etwa Miele, Liebherr,
Bauknecht oder Electrolux dürfen nicht länger hinnehmen, dass
ausgediente Kühlschränke unsachgemäß entsorgt werden, nur um ein paar
Euro mehr Gewinn zu machen. Die aktuelle Praxis der Selbstkontrolle
der Recycler führt zu massiven Klimagasemissionen. Bestätigt ein
Prüfer der Recyclinganlage nicht, dass diese die Mindeststandards
einhält, beauftragt das Entsorgungsunternehmen einfach einen anderen
Prüfer, damit die Ergebnisse stimmen ohne dass die Anlage technisch
nachgebessert wurde", sagt Thomas Fischer, Leiter des Bereichs
Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW, obwohl diese
wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon
lange verboten sind. Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen
FCKW eines Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotential von 2,8
Tonnen CO2 und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Atmosphäre
gelangen. Insgesamt haben die etwa 3 Millionen Kühlgeräte, die jedes
Jahr in Deutschland ausgemustert werden, ein Treibhauspotenzial von
bis zu einer Million Tonnen CO2. Nach dem gesetzlich vorgegebenen
Stand der Technik müssen aus alten Kühlgeräten mindestens 90 Prozent
der enthaltenen Treibhausgase entnommen werden. Tatsächlich sind es
in deutschen Recyclinganlagen aber deutlich weniger, da viele Anlagen
FCKW aus der Isolierung der Kühlgeräte nur unzureichend
zurückgewinnen und bei der Mengenermittlung fälschlich Wasser als
FCKW werten.
Links:
Grafiken, Flyer, Hintergrundpapier sowie weitere Informationen zur
Kühlgeräteentsorgung finden Sie unter: http://l.duh.de/kuehlgeraete
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 08.08.2019 - 08:00 Uhr
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