Reisemängel sofort im Urlaub dokumentieren und reklamieren - Reisepreisminderung fristgemäß nach Rückkehr geltend machen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise - alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte Reiseleistungen von denen im Hotel vorgefundenen Reiseleistungen negativ unterscheiden, hat der Reisende während seines Urlaubs das Recht zur Reklamation um Reisemängel geltend zu machen. Urlauber sollten auf jeden Fall baldige Abhilfe der Reisemängel beim Reiseleiter fordern, um ihren Urlaub wie versprochen verbringen zu können. „Die Reisemängel müssen korrekt und explizit dokumentiert und durch Fotos bewiesen werden, eventuell können auch Zeugen benannt werden“ betont Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Konnte während des Urlaubs keine Abhilfe der Reisemängel geschaffen werden, hat der Urlauber nach der Rückkehr zwei Jahre Zeit, um Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen, weist Karle auf die Fristenwahrung der Reklamation von Reisemängeln hin. In einer Auflistung sollten die dokumentierten Mängel beschrieben sein. Außerdem sollte mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“ eine Summe genannt werden, die vom Reiseleiter als Ersatz verlangt wird.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung finden betroffene Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.
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Datum: 22.08.2019 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1746810
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.08.2019
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