NOZ: Zahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten sinkt auf neuen Tiefstand

NOZ: Zahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten sinkt auf neuen Tiefstand

ID: 1747314
(ots) - Zahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten sinkt
auf neuen Tiefstand

Rückgang um 50 Prozent seit 1995 - Linkspartei: Entwicklung
"besorgniserregend"

Osnabrück. Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre
Unternehmen. 2018 starteten vor Deutschlands Arbeitsgerichten 320.094
neue Verfahren. Das waren nur noch halb so viele wie 1995 und rund
drei Prozent weniger als 2017. Das geht aus Zahlen des Statistischen
Bundesamtes hervor, die die Linkspartei ausgewertet hat und die der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.

Der ganz überwiegende Teil der Klagen wurde von Arbeitnehmern
eingereicht. Es dominierten Streitigkeiten über den Fortbestand des
Arbeitsverhältnisses (127.963), darunter in erster Linie
Kündigungsschutz- (122.858), und Zahlungsklagen (71.922), zum
Beispiel auf ausstehenden Lohn.

Während zahlreiche Gerichtsbarkeiten über Überlastung klagen, ist
bei den Arbeitsgerichten kein Antrags-Stau zu verzeichnen: 319.381
Fälle wurden im vergangenen Jahr erledigt, das entspricht der Zahl
der neuen Verfahren. Nur bei Streitigkeiten um tarifliche
Eingruppierung hat es - auf sehr niedrigem Niveau - einen leichten
Zuwachs gegeben.

Dass trotz steigender Beschäftigtenzahlen und damit steigenden
arbeitsrechtlichen Konfliktpotenzials seit Jahren immer weniger
geklagt werde, sei "besorgniserregend", sagte
Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann der "NOZ". Ein Grund
sei der Rückgang der Tarifbindung und damit der Mitgliedschaft in den
Gewerkschaften. "Ohne gewerkschaftliche Unterstützung scheuen viele
Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichtsverfahren zurück und fordern ihre
Rechte nicht ein." Zimmermann forderte: "Prekäre
Beschäftigungsverhältnisse müssen durch gute,
sozialversicherungspflichtige Arbeit ersetzt werden, damit wieder
mehr Menschen von ihren Arbeitnehmerrechten Gebrauch machen."





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Datum: 24.08.2019 - 01:00 Uhr
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