Beitragsdeckel für private Krankenversicherung? / Wie können die PKV-Krankenversicherungsbeiträge gebändigt werden?
ID: 1748066
gesetzlichen Krankenkasse GKV gilt es als politisches Ziel, die
Beiträge (im Grundgesetz?) auf maximal 40 Prozent des
Bruttoarbeitslohns festzuschreiben. Beim Überschreiten der
40-Prozent-Marke, so die Befürchtung, würden immer mehr Menschen
durch Roboter ersetzt. Die GKV schlägt bei den Sozialbeiträgen mit
knapp 15 Prozent und die Pflegeversicherung mit 3 Prozent zu Buche.
Auch viele Kunden der privaten Krankenversicherung träumen von der
Deckelung ihrer Beiträge, wie etwa im PKV Standard- und Basistarif in
Relation zu den GKV-Beiträgen heute schon üblich. Die Diskussion um
den Mietendeckel lässt grüßen.
Anders als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung oder bei
Wohnungsmieten ist das absolute Maximieren der Beiträge in PKV und
GKV schon etwas delikater und kann schnell zu existenziellen
Problemen führen. Im Grunde genommen ist die Problematik bei GKV und
PKV identisch. Was passiert also beim Festschreiben der
Versicherungsbeiträge in der Krankenversicherung auf eine maximale
Obergrenze? "Werden die Einnahmen in der PKV oder GKV gesetzlich
begrenzt, so müssen automatisch auch die jeweiligen
Versicherungsleistungen begrenzt oder eingefroren werden", so
Ferdinand Halm von hc consulting, Marktführer in der kostenlosen
Beratung zum PKV-Tarifwechsel (www.hcconsultingag.de). "Der
medizinische Fortschritt bleibt stehen, die Lebenserwartung und die
Qualität des Lebens von Kranken kann sich nicht mehr verbessern.
Dennoch werden die Preise im medizinischen Sektor steigen und es
kommt dann zu einer Verschlechterung der Versorgung", so Halm weiter.
Mehr noch, es kommt zu einer Rückwärtsentwicklung und zu einer echten
Zweiklassenmedizin. Denn Menschen mit hohem Einkommen werden dann die
notwendigen und lebensverlängernden medizinischen Leistungen einfach
aus der eigenen Tasche bezahlen, andere gucken in die Röhre.
"Für die private Krankenversicherung gibt es heute schon eine
vernünftige Lösung, mit der die Beiträge kontrolliert und gesenkt
werden können: Der Tarifwechsel gem. § 204
Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht es jedem Versicherten der PKV
bei Erhalt aller erworbenen Rechte in jeden Tarif seiner Versicherung
zu wechseln und so die Beiträge substantiell zu senken", so Halm.
Die PKV-Tarifoptimierung kann die Versicherungsbeiträge zwar auf
Jahrzehnte nach unten drücken, am Ende wird die Bereitschaft der
Menschen für lebensverlängernde Maßnahmen das letzte Hemd zu geben
aber zu unerträglich hohen Kosten im Gesundheitswesen führen. Dann
ist die Politik gefragt. Nur die Versicherungsbeiträge der KV zu
deckeln, reicht aber nicht aus. Antworten gibt es heute noch nicht,
das System der Zukunft muss noch aus PKV und GKV entwickelt werden.
Übrigens, die Bürgerversicherung ist nicht die Lösung.
Pressekontakt:
Erik Oppermann
hc consulting AG
Christophstraße 15-17
50670 Köln
www.hcconsultingag.de
oppermann@hcconsultingag.de
Telefon: 0221 37991961
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Datum: 27.08.2019 - 18:15 Uhr
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