KÜS: Liberalisierung des § 21 StVZO für die Sachverständigenorganisation KÜS ein Zugewinn / Neue berufliche Heimat auch für amtlich anerkannte Sachverständige (FOTO)
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(ots) -
Im Frühjahr des Jahres 2019 war es soweit, der § 21 wurde
liberalisiert. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
regelt er die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Mit der
Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch vom Kraftfahrt-Bundesamt
für das Gesamtfahrzeug benannte Technische Dienste berechtigt, die
erforderlichen Gutachten durchzuführen. Diese Tätigkeit war bisher
einzig der Technischen Prüfstelle und dort dem amtlich anerkannten
Sachverständigen vorbehalten. Die KÜS erweitert nun über die KÜS
Technik GmbH, den Technischen Dienst der KÜS, ihr
Dienstleistungsangebot.
Mit der Neueinführung des europäischen
Einzelgenehmigungsverfahrens bereits vor 10 Jahren hat die KÜS für
sich erkannt, die bis dahin der Technischen Prüfstelle vorbehaltene
Tätigkeit im Rahmen des § 21 StVZO für sich zu ermöglichen. Vorhanden
waren bereits Erfahrungen im Bereich Typgenehmigungen, über
internationale Einzelgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge aber auch
für bereits im Markt befindliche Fahrzeuge. "Viele Gespräche mit
wichtigen Entscheidern brachten früh Klarheit, dass die
Liberalisierung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
letztendlich nur über eine europäische Regelung, also über die
Technische Prüfstelle, zu erreichen war. Die KÜS gründete somit
bereits 2010 ihren Technischen Dienst und baute ihn konsequent auf ",
so Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS. Mit der Gründung des
Technischen Dienstes war somit der Grundstein für die kommende
Erlaubnis der Durchführung von Begutachtungen nach § 21 der StVZO
gelegt. Seit März 2019 ist, autorisiert vom nationalen Recht, im
Bereich des § 21 der Technische Dienst jetzt in seiner Tätigkeit der
Technischen Prüfstelle gleichgestellt.
Die KÜS kann damit ihr Geschäftsfeld merklich ausbauen. Amtlich
anerkannte Sachverständige können jetzt bei der
Überwachungsorganisation als Prüfingenieur und beim Technischen
Dienst als Zeichnungsberechtigte für den § 21 der StVZO tätig sein.
Damit haben sie jetzt die Möglichkeit, sich auf freiberuflicher Basis
bei der KÜS neu zu orientieren. Natürlich haben auch die eigenen
langjährigen Sachverständigen die Möglichkeit, sich im Technischen
Dienst weiter zu qualifizieren.
Die neue Dienstleistung soll flächendeckend in allen Bundesländern
angeboten werden. Es ist jedoch nicht notwendig, dass jeder
Sachverständige der KÜS die erforderliche Ausbildung zum
Zeichnungsberechtigten durchläuft. Die Erfüllung beider Tätigkeiten
bringt einen erhöhten Einsatz vor allem an Zeit mit sich. Wer also
bei den amtlichen Fahrzeugprüfungen in einem festen Zeitplan
eingebunden ist, sollte wissen, dass die zusätzlich angestrebte
Tätigkeit als Zeichnungsberechtigter im Bereich des § 21 StVZO einen
ebenfalls umfangreichen Arbeitsinhalt hat. Es ist daher in jedem Fall
für den Sachverständigen eine Überlegung wert, Schwerpunkte zu
setzen.
Als mit entscheidender Faktor für die erfolgreiche Aufnahme der
Tätigkeit der KÜS-Zeichnungsberechtigten nach § 21 StVZO im
Technischen Dienst der KÜS kann auch die Tatsache angesehen werden,
dass in der hauseigenen Arbeitssoftware KE bereits alle notwendigen
Anwendungen für die Erstellung der Gutachten vorhanden sind, und dies
qualitätsgesichert. Seit Jahren hat die Software der KÜS einen hohen
Stellenwert in der Branche und wird viel beachtet. Bereits heute ist
es schon möglich, dass die Zulassungsbehörden die erstellten
Gutachten nach § 21 StVZO direkt im eigenen Rechenzentrum der KÜS
abrufen können.
"Hervorzuheben ist, dass die KÜS jetzt auch amtlich anerkannten
Sachverständigen eine berufliche Heimat bieten kann, mit allen
Vorteilen einer starken Sachverständigen- und Kfz-Prüforganisation.
Dabei überzeugt meiner Meinung nach unter anderem die Tatsache, dass
wir bereits über eine sehr gute Anwendersoftware verfügen. Eine
weitestgehende Gleichstellung der freiberuflich tätigen
Sachverständigen der KÜS mit den Kollegen aus den
Angestelltenorganisationen ist gegeben", so der Bundesgeschäftsführer
der KÜS, Peter Schuler.
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KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
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E-Mail: presse@kues.de
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Datum: 10.09.2019 - 10:10 Uhr
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