BGA: Grundsteuerreform für Unternehmen vertretbar gestalten!
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sachgerechte Bewertung der betrieblichen Grundstücke. Die Belastung
mit Grundsteuer ist für Großhandelsbetriebe von großer Relevanz
angesichts der vielen Geschäftsgrundstücke mit Betriebsanlagen,
Verwaltungsgebäuden, Lagergebäuden, Parkplätzen und
Vorratsgrundstücken. Wenn die nun vorgesehenen Bodenrichtwerte -
beispielsweise bei großen Flächen - zu unrealistischen Bewertungen
führen, muss eine Korrekturmöglichkeit durch einen pauschalen
Wertabschlag oder den Nachweis eines geringeren Wertes möglich sein.
Zudem muss das künftig anzuwendende Sachwertverfahren für die
Bewertung von Geschäftsgrundstücken einfach administrierbar und
digital zugänglich sein." Dies erklärt Dr. Holger Bingmann, Präsident
des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA),
anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages am 11. September 2019 zur Reform der
Grundsteuer.
"Es ist höchst ärgerlich, dass sich Bund und Länder nicht auf ein
einfach administrierbares Flächenmodell verständigen konnten. Daher
hoffen wir, dass nun im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses doch noch
einige Vereinfachungen umgesetzt werden. Ein klares Signal hierzu
wäre, auf zusätzliche Bürokratie und Aufwand durch die Einführung
einer Sondersteuer auf baureife Grundstücke und die diskutierte
Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zu verzichten. Am Ende
ist jedoch maßgeblich, wie die Kommunen mit ihrem Recht zur
Festlegung des Hebesatzes umgehen, aus dem sich letztlich die
definitive Belastung auf Gemeindeebene für Betriebe wie Bürger
ergibt. Wir appellieren an die Gemeinden, die Neuregelung zu einer
aufkommensneutralen Senkung der Hebesätze zu nutzen und nicht zur
Schöpfung von zusätzlichen Einnahmen", so Bingmann abschließend.
31, Berlin, 10. September 2019
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Datum: 10.09.2019 - 11:07 Uhr
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