Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt "Stand und Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF sowieÄnderungskonzept der Telemedienangebote" (FOTO)
ID: 1753184

(ots) -
1.Der Fernsehrat nimmt die Vorlage hinsichtlich Stand und
Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF zur Kenntnis.
2.Der Fernsehrat nimmt das ihm vom Intendanten in der Vorlage
vorgelegte Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF entgegen.
Er leitet hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 11f Abs. 4 bis 7
RStV i. V. m. der Richtlinie für die Genehmigung von
Telemedienangeboten in der Fassung vom 14. Juni 2019, hinsichtlich
folgender wesentlicher Änderungen des am 25.06.2010 genehmigten
Telemedienkonzeptes ein:
a)Eigenständige audiovisuelle Inhalte ("Online-Only")
b)Verweildauer / Archivkonzept
c)Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen
3.Das Änderungskonzept der Telemedienangebote wird auf der
Homepage des Fernsehrates fernsehrat.zdf.de veröffentlicht. In einer
Pressemeldung weist die Vorsitzende des Fernsehrates darauf hin.
Dritte haben bis zum 28. Oktober 2019 die Möglichkeit zur
Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse
fernsehrat.drei-stufen-test@zdf.de zu übermitteln. Dritte haben
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in ihrer Stellungnahme als solche
zu kennzeichnen und ggf. eine vertrauliche und eine nicht
vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Die Stellungnahmen
sind den Fernsehratsmitgliedern zugänglich zu machen. Vertrauliche
Daten werden den Mitgliedern von der Vorsitzenden des Fernsehrates
nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche
Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Dem Intendanten sind
lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen
zuzuleiten (§ 11f Absatz 5 RStV und Abschnitt 1 Ziffer 7 der
Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten).
4.Der Fernsehrat beauftragt die Vorsitzende, gemeinsam mit dem
Erweiterten Präsidium ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur
Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und den Gutachter zu
mandatieren. Der Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen
Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten
Märkten untersuchen und bewerten. Die Fernsehratsvorsitzende
informiert den Fernsehrat über das Ergebnis des Vergabeverfahrens. In
der Sitzung am 13. Dezember 2019 ist dem Plenum des Fernsehrates das
Gutachten zur Beratung vorzulegen und in einer Präsentation durch den
Gutachter zu erläutern.
http://fernsehrat.zdf.de
http://twitter.com/ZDFfernsehrat
Pressekontakt:
Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan
Holub Telefon 06131 - 70-12011
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Datum: 13.09.2019 - 11:45 Uhr
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