Kölner Stadt-Anzeiger: Gutachter empfiehlt Jugendstrafrecht für Stuttgarter Todesraser
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Todesraser von Stuttgart, der seit Mittwoch vor Gericht steht,
scheint eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen
zweifachen Mordes wenig wahrscheinlich. Dies legt nach Informationen
des Kölner "Express" und des "Kölner Stadt-Anzeiger" das vorläufige
Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters nahe, der den
Heranwachsenden Mert T. untersucht hat. Demnach empfiehlt der
Gerichtsgutachter, bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht
anzuwenden. Im Gegensatz zum Erwachsenengesetzeskatalog beträgt hier
die Höchststrafe zehn Jahre. Zur Begründung verweist der Gutachter
darauf, dass der Deutsch-Türke Mert T. äußerst eng an die Mutter
gebunden sei und sich nicht altersgerecht verhalte. Trotz einiger
Auffälligkeiten in der Persönlichkeit hält der Psychiater den
Angeklagten für voll schuldfähig. Seit Mittwoch muss sich der
20-jährige Azubi vor der Jugendstrafkammer in Stuttgart wegen
zweifachen Mordes verantworten, weil er im vergangenen März mit einem
gemieteten Jaguar durch das Stuttgarter Bahnhofsviertel gerast sein
soll, um seinen Freunden zu imponieren. Bei seiner letzten Fahrt kurz
vor Mitternacht verlor er mit 168 Stundenkilometern in der City die
Kontrolle über sein Fahrzeug und knallte in einen Kleinwagen. Für die
beiden Insassen, Riccardo K., 25, und Jaqueline B., 22, die erst vor
Kurzem aus Neuss in die Landeshauptstadt gezogen waren, kam jede
Hilfe zu spät. Der Gutachter wird wohl zum Prozessende abschließend
Stellung zur Persönlichkeit des Angeklagten nehmen. Letztlich muss
das Gericht darüber entscheiden, nach welchem Strafrechtskatalog Mert
T. abgeurteilt wird. Wie weiter zu erfahren war, hat der Angeklagte
vor Prozessbeginn an die Eltern beider Opfer einen kurzen Brief aus
der Untersuchungshaft geschrieben, in dem er zutiefst bereut, was er
angerichtet hat. Nach seinen Worten plagen ihn große Schuldgefühle.
Tag für Tag müsse er an die Geschehnisse denken.
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Datum: 13.09.2019 - 15:28 Uhr
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