Kinderrechte ins Grundgesetz! Nicht nur Erwachsene haben ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
ID: 1755239
nur große "Fridays for Future"-Demos statt, vielerorts geht auch die
Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz" auf die Straße. Ihr Ziel
ist es, die Achtung des Kindeswohls als vorrangiges Staatsziel in der
Verfassung zu verankern. Der Initiative haben sich 50 Organisationen
angeschlossen, unter anderem die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs).
Eigentlich gelten die in der Verfassung verankerten Grundrechte
auch für Kinder und Jugendliche. Bislang aber tauchen sie in der
Verfassung nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte auf, sondern bloß
als Rechtsobjekte, über die ihre Eltern Verfügungsgewalt haben. Dazu
heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes: "Pflege und Erziehung der
Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht."
"Diese Formulierung hat", so der Vorstandssprecher der
Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon, "insbesondere bei
streng religiösen Eltern den Eindruck verfestigt, sie könnten
vollumfänglich über das Leben ihrer Kinder entscheiden, ohne
Rücksichtnahme auf deren Interessen und Wünsche. Tragischerweise hat
der deutsche Staat diese Fehleinschätzung immer wieder bestärkt - am
gravierendsten wohl mit dem 2012 verabschiedeten Gesetz zur
Knabenbeschneidung. Dank § 1631d BGB haben Eltern in Deutschland nun
ein Anrecht darauf, die Vorhäute ihrer Söhne ohne medizinische Gründe
amputieren zu lassen. Dass dies mit dem in der Verfassung
garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht in Einklang
zu bringen ist, liegt auf der Hand."
Deshalb ist es aus Sicht der Giordano-Bruno-Stiftung unbedingt
erforderlich, die Selbstbestimmungsrechte von Kindern und
Jugendlichen explizit in die Verfassung aufzunehmen. Schmidt-Salomon
verweist in diesem Zusammenhang auch auf die "Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte": "In Artikel 1 der UN-Menschenrechtserklärung
heißt es, dass alle Menschen 'frei und gleich an Würde und Rechten
geboren' sind. Die individuellen Grundrechte gelten daher prinzipiell
(natürlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes
des Kindes) ab der Geburt - nicht erst ab dem Eintritt ins
Erwachsenenalter. Es ist an der Zeit, dass dies auch in der deutschen
Verfassung zum Ausdruck kommt."
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Pressekontakt:
Elke Held / Dr. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt
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Datum: 20.09.2019 - 10:49 Uhr
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