Wirksamer Klimaschutz wird weiter verzögert
ID: 1755424
Koalition ist im Gebäudebereich zu kurz gesprungen. Es sind zwar
positive Ansätze zu finden, wie beispielsweise die steuerliche
Förderung der energetischen Gebäudesanierung, aber der versprochene
große Wurf ist leider nicht zustande gekommen.
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
schnellstens umsetzen
Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) begrüßt
die geplante steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung. Diese ist essentiell wichtig, um die Sanierungsrate
zu steigern und so die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen.
Diese Förderung wird von allen Experten seit Jahren gefordert. "Jetzt
muss sie schnellstens in Gesetzesvorhaben gegossen und in Kooperation
von Bund und Ländern umgesetzt werden.", so Jan Peter Hinrichs,
Geschäftsführer des BuVEG.
CO2-Bepreisung ohne Lenkungswirkung im Gebäudebestand
Eine CO2-Bepreisung kann die Erreichung der Einsparpotentiale im
Gebäudebereich unterstützen, wenn sie richtig ausgestaltet ist.
Jedoch hat ein CO2-Startpreis von 10 Euro im Jahr 2021 im
Gebäudebereich eine zu geringe Lenkungswirkung, selbst der
angestrebte Preis von 35 Euro in 2025 ist nicht ausreichend. Die
Bepreisung alleine wird den Gebäudebestand also nicht Richtung
Klimaneutralität bringen. Es wird dringend eine Förderstruktur
benötigt, die Investitionen in die energetische Modernisierung besser
anreizt. Diese muss das Gebäude als Gesamtheit betrachten und den
Lebenszyklus des Gebäudes und seiner Bauteile berücksichtigen. Die
bestehenden Förderinstrumente tragen diesen Umständen aber nur
unzureichend Rechnung. Die Bundesförderung der für energieeffiziente
Gebäude muss so aufgebaut werden, dass eine zielgerichtete Förderung
das Gebäude als Gesamtheit betrachtet.
Individueller Sanierungsfahrplan - zum echten Förderinstrument
(weiter)entwickeln
Neben der steuerlichen Abschreibbarkeit von energetischen
Modernisierungsmaßnahmen kann der individuelle Sanierungsfahrplan
(iSFP) ein wirksames Instrument zur Förderung werden, um energetische
Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle anzureizen. Da er, abhängig
vom Instandhaltungsbedarf der Bauteile des Gebäudes, die individuelle
Situation des Eigentümers berücksichtigt, müsste er aber noch
entscheidend weiterentwickelt werden. Hierfür kann der angedachte
Anlass des Eigentümerwechsels zur Energieberatung genutzt werden.
Richtige Richtung mit wichtigem Signal, aber für den Gebäudesektor
nicht ausreichend
"Es ist positiv zu bewerten, dass die GroKo sich so umfassend mit
dem Klimaschutz auseinandergesetzt hat. Aber neben der steuerlichen
Förderung passiert im Gebäudesektor nicht genug. Ich kann mit
Sicherheit sagen, dass dies im ersten oder spätestens zweiten Jahr
des Monitorings klar werden wird. So werden die
Emissionsreduktionsziele im Gebäudesektor auch 2030 gerissen. Am
besten steuern wir zügig mit den richtigen Maßnahmen nach. Es wäre
fatal, jetzt nochmal Zeit zur verlieren.", erklärt Jan Peter
Hinrichs.
Pressekontakt:
Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.
Referentin Kommunikation & Politik
Simone Jost
simone.jost@buveg.de
T. 0177 - 4132945
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Datum: 20.09.2019 - 19:36 Uhr
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