Das Laserschutz-Kunststofffenster P1P16 von laservision
ID: 1755774
Der neue Gold-Standard mit OD10+ bei 180-460nm und 880-1070nm
Das Fenster ist mit einer kratzfesten Beschichtung versehen, besitzt eine gute Farbsicht und hat eine Tageslichttransmission von ca. 47% und weist damit eine sehr gute visuelle Helligkeit auf. Die maximalen Abmessungen liegen bei 3000mm x 1200mm.
Es ist nach der aktuellen DIN EN 60825-4 Norm zertifiziert und weist Schutzgrenzbestrahlung (SGB) für 105s (Prüfklasse T2) aus: 10200W/m²)
Für mehr Details und Fragen zum Fenster, kundenspezifischen Anfertigungen und Verfügbarkeiten stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei LASERVISION GmbH & Co. KG jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
laservision, als einer der führenden Hersteller von Laserschutzprodukten, entwickelt, fertigt und vertreibt Laserschutzbrillen, Kleinfilter und Kabinenfenster auf Basis verschiedener Kunststoffe und Mineralglassorten sowie Laserschutzvorhänge und großflächigen Laserschutz (Stellwände und Kabinen). Augenschutzprodukte sind CE zertifiziert und entsprechen mindestens den jeweils gültigen Normen EN207/208.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
laservision, als einer der führenden Hersteller von Laserschutzprodukten, entwickelt, fertigt und vertreibt Laserschutzbrillen, Kleinfilter und Kabinenfenster auf Basis verschiedener Kunststoffe und Mineralglassorten sowie Laserschutzvorhänge und großflächigen Laserschutz (Stellwände und Kabinen). Augenschutzprodukte sindCE zertifiziert und entsprechen mindestens den jeweils gültigen Normen EN207/208.
Datum: 23.09.2019 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1755774
Anzahl Zeichen: 1414
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Fürth
Kategorie:
Optische Technologien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Laserschutz-Kunststofffenster P1P16 von laservision"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LASERVISION GmbH&Co.KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).