Irreführender Sachbuchpreis 2020
ID: 1757748
Vermeiden Sie irreführende Berichterstattung. Der treffender "Sachbuchpreis bestimmter DACH-Verlage (ohne Selfpublisher)" zu bezeichnende Buchpreis wird meinem Eindruck nach irreführend „Deutscher Sachbuchpreis“ genannt.

(firmenpresse) - Es hat die Ausschreibung für den „Deutschen Sachbuchpreis 2020“ begonnen.
"Deutscher Sachbuchpreis" - mit dem Titel bzw. der Werbung dürfen sicherlich alle deutschen Bücher eingereicht werden. Z. B. meine Fachbuchreihe.
Kurz nachlesen ...
Ausschreibungsunterlagen: "Teilnahmebedingungen Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, im Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband oder im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels. Eigenbewerbungen von Autoren oder Autorinnen sind nicht möglich."
Quelle: "https://www.deutscher-sachbuchpreis.de/fileadmin/user_upload/dsp-intern/dsp-Ausschreibung.pdf"
Offensichtlich dürfen nicht alle deutschen Bücher eingereicht werden. Z. B. nicht die deutschen Bücher der Selfpublisher. Und nicht die deutschen Bücher der Verlage ohne Mitgliedschaft.
Wikipedia: "Die Irreführende Werbung — oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung — ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den § 5 und § 5a sowie den Nr. 1–24 des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird."
Saarland oder Sachsen sind auch nicht ganz Deutschland.
Wenn Sie Journalist sind und über den Preis berichten wollen: Journalisten, die Ihre Leser nicht irreführen wollen, sollten den irreführenden Namen von dem Preis nicht einfach so übernehmen. Sie könnten den Preis "Sachbuchpreis bestimmter DACH-Verlage (ohne Selfpublisher)" nennen.
Wenn Sie diesen Preis unterstützen ebenso.
https://www.deutscher-sachbuchpreis.de/foerderer-und-partner
Mfg
Andreas Stollberg
Mehr Informationen über den von der Teilnahme ausgeschlossenen Selfpublisher und Blogger inkl. Kontaktdaten finden Sie auf http://www.andreasstollberg.de.
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Anlage
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Datum: 29.09.2019 - 19:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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