AMEX & Zeller informiert zum Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgänger

AMEX & Zeller informiert zum Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgänger

ID: 1758163

Auch als Grenzgänger in die Schweiz ist man nicht vor Arbeitslosigkeit geschützt. Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen hat eine sehr große Expertise in der Grenzgänger-Beratung.



(firmenpresse) - Sie informiert über wichtige Dinge, die es beim Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgänger zu beachten gilt.

Die Schweiz zählt zu den reichsten Ländern der Welt. Nur Liechtenstein und Monaco liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beim Bruttonationaleinkommen je Einwohner noch vor den Eidgenossen (Stand Dezember 2017). Entsprechend hoch ist das Schweizer Durchschnittsgehalt. Angesichts der nicht minder hohen Lebenshaltungskosten profitieren insbesondere Berufspendler aus grenznahen Regionen Deutschlands von diesem sehr guten Lohnniveau.

Doch auch als Grenzgänger ist man nicht vor Arbeitslosigkeit geschützt. Was es im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu beachten gilt, darüber informiert die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH. "Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Grenzgänger-Beratung und bieten in unseren modernen Büros in Buggingen im Markgräflerland eine ausführliche Beratung und Unterstützung auf dem Weg als Grenzgänger oderungsweise als Aufenthalterin/Aufenthalter"

"Grundsätzlich ist beim Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgängerin oder Grenzgänger zu beachten, dass die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz bezahlt werden müssen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor der eintretenden Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, spätestens jedoch drei Tage nach Kenntnisnahme der zu erwartenden Arbeitslosigkeit", erläutert Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und weiter: "Bei Arbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger in Deutschland Arbeitslosengeld. Bemessungsgrundlage ist der Schweizer Bruttoverdienst."

Der Antrag wird in Deutschland gestellt. Der Beitragssatz beträgt 2,2 Prozent des für die AHV maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 Schweizer Franken pro Jahr. "Der Beitrag wird je zur Hälfte von der Grenzgängerin beziehungsweise dem Grenzgänger und dem Arbeitgeber getragen. Für Einkommen über 148.201 Schweizer Franken pro Jahr beträgt der Beitragssatz 1,0 Prozent der ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird", so Zeller.



Bei Interesse an einer Direktversicherung für Grenzgänger können sich Interessierte bei der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH unverbindlich beraten lassen. "Wir sind ein unabhängiges Versicherungsmaklerbüro, spezialisiert auf das Thema "Arbeiten in der Schweiz". Wir beraten und informieren kostenlos und bedarfsgerecht zu allen Themen, die für Grenzgängerinnen und Grenzgänger wichtig sind", so Zeller.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.

Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de

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Datum: 30.09.2019 - 20:30 Uhr
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