Gewährleistung oder selber Schuld? - Am Beispiel von Hufschuhen Equine Fusion
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Gewährleistung und sonstige Beschädigungen sind oftmals schwierig voneinander abzugrenzen. Daher hier ein paar Beispiele aus meiner täglichen Praxis als Hufpfleger, Onlinehändler und nicht zuletzt auch als Kunde.
Nach diesen Vorbemerkungen aber jetzt mal zum Thema. Die in Deutschland geltende Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dies ist juristisch sicherlich korrekt. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Die ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Händler/Hersteller beweisen, dass der Schaden nicht der Gewährleistung unterliegt. Also zum Beispiel das der Schaden auf Grund eines Unfalls entstanden ist. Danach (also die restlichen 18 Monate) wird es für den Kunden zu recht schwieriger. Denn dann muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden ursächlich bereits beim Kauf vorlag. Wie gesagt, dieser Fall kam mir noch nicht vor.
Typische Gewährleistungsansprüche sind Beschädigungen OHNE äußere Einwirkungen. Also wenn zum Beispiel bei den Equine Fusion eine Naht aufgeht. Schwieriger wird es, wenn der Schuh komplett zerstört wurde. Dies geschieht bei Hufschuhen genauso schnell wie beim Hufeisen. Das Hufeisen kann man verlieren wenn Pferd irgendwo „hängen bleibt“. Den Hufschuh kann man auch verlieren. Allerdings ist der Hufschuh danach manchmal so sehr beschädigt, dass man in nicht mehr benutzen kann. Das ist für den Kunden natürlich sehr unangenehm auf Grund der hohen Kosten. Daher versuchen auch viele Kunden solche Schäden als Gewährleistungsfall auszulegen. Das ist keine schöne Art und Weise. Da sollte man schon ehrlich sein und mit offenen Karten spielen.
Neben diesen beiden relativ einfach zu beurteilenden Fälle gibt es natürlich auch noch Fälle, bei denen die Entscheidung nicht ganz so einfach ist. Am besten Sie wenden sich an Ihren Händler. Der kann das sicherlich besser beurteilen und er wird sich gegebenenfalls beim Hersteller für Sie einsetzten und auf Ersatz drängen. In meinem Hufschuhbereich arbeite ich nur mit Herstellern zusammen die im Zweifelsfalle großzügig sind. Das heißt zwar nicht, dass diese Hersteller blind alles ersetzten. Das wäre ja auch den ehrlichen Kunden gegenüber nicht korrekt. Aber im Zweifelsfalle ersetzten meine Hersteller die Hufschuhe auch wenn die Sachlage nicht ganz so eindeutig ist.
Als Kunde habe ich natürlich auch schon Erfahrungen mit anderen Händlern gemacht. Vor diesem Hintergrund muss ich viele Onlinehändler kritisieren. Da wird oftmals nicht objektiv mit der Kundenkritik umgegangen. Im Gegenteil! Ich habe oftmals die Erfahrung machen müssen, dass man als Kunde abgewimmelt wird. Da ich selber Händler bin kann ich recht gut beurteilen ob es sich um Gewährleistung handelt oder auch nicht. Viele Händler versuchen auch bei berechtigten Ansprüchen den Kunden erst einmal abzuwimmeln oder sogar die Gewährleistung abzulehnen. Das ist nicht schön, wenn man als Kunde den Verkäufer erst einmal auf seine Pflichten hinweisen muss. Als gewerblicher Händler sollte man sich doch schon etwas mit Vertragsrecht auskennen. Wer bei mir Hufschuhe (nicht nur die Equine Fusion) erwirbt www.pferde-huf.de kann sich darauf verlassen, dass ich auch bei Beschädigungen mit Rat und Tat zur Seite stehe.
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Dipl. Kfm. Wilfried Gabor
Reitsport Gabor
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E-Mail: info@pferde-huf.de
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Dipl. Kfm. Wilfried Gabor
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Datum: 01.10.2019 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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